Neue Düsseldorfer Tabelle 2017 - inklusive Zahlbetragstabellen. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2017. Der Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 01.01.2015 angehoben wurde.

Düsseldorfer Tabelle 2017

Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe beträgt ab dem 01.01.2017 (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 342,00 € statt bisher 335,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 393,00 € statt bisher 384,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 460,00 € statt bisher 450,00 €.

Der Bedarf des volljährigen Kindes (vierte Altersstufe) ermittelt sich nach den Bedarfssätzen der dritten Altersstufe zuzüglich der Differenz des Bedarfs der zweiten Altersstufe zur dritten Altersstufe. Er beträgt in der ersten Einkommensgruppe 527,00 € = 460,00 € + 67,00 € (460,00 € - 393,00 €) statt bisher 516,00 €.

Die Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst worden. Sie wurden wie in der Vergangenheit in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um je 5%  und von der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um je 8% angehoben.

Hier finden Sie die Düsseldorfer Tabelle 2017 Stand: 01.01.2017 im pdf-Format auf der Seite des OLG Düsseldorf.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2017) bekanntgegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen. Hier finden Sie die Leitlinien zum Unterhaltsrecht im pdf-Format.

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