Düsseldorfer Tabelle 2015
In der "Düsseldorfer Tabelle", die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. unter anderem die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt und der dem Unterhaltspflichtigen jeweils zu belassende Selbstbehalt geregelt. Eine Änderung der Tabelle ist erforderlich, weil die Beträge, die dem Unterhaltspflichtigen zu verbleiben haben (Selbstbehaltssätze), aufgrund der Anhebung des Regelsatzes nach dem SGB II ("Hartz IV") zum 01.01.2015 zu erhöhen sind.
Die Unterhaltssätze der Kinder bleiben zunächst unverändert, weil sie sich am steuerlichen Kinderfreibetrag orientieren, der von der Bundesregierung im Gegensatz zum Hartz-IV-Regelsatz nicht angepasst wurde.
Hier finden Sie die Düsseldorfer Tabelle 2015 im pdf-Format auf der Seite des OLG Düsseldorf.