Die Impfung sei eine eine Angelegenheit der Gesundheitssorge, die unter die Entscheidungsbefugnis desjenigen Elternteils fällt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, der also das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2 WF 117/10, wurde rechtzeitig zur Grippewelle 2011 (der Höhepunkt wird im Februar erwartet) in der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, FamRZ, veröffentlicht. Kinder sind – Experten zufolge -Hauptüberträger der wieder stark auftretenden Schweinegrippe; sie sind zugleich besonders gefährdet. Die Schutzimpfung war im vergangenen Jahr sehr umstritten.
Tobias Zink, Rechtsanwalt - Stuttgart, 12.01.2011
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