Geruchsimmission beeinträchtigt Wohnqualität - Ein Nachbar wandte sich gegen eine bereits erteilte Baugenehmigung für eine etwa 120 m vom Wohnhaus entfernte Anlage zur Verarbeitung von Kautschuk. Befürchtung war, dass die Anlage zu unzumutbaren Belästigungen in Form von Gummigerüchen führt. Die Klage hatte Erfolg.

Die Baugenehmigung für eine Produktionshalle darf nicht erteilt werden, wenn an 25 % der Jahresstunden Gummigerüche in der Umgebung eines Wohnhauses wahrnehmbar sind.

Die genehmigte Produktionshalle sei gegenüber des Nachbarn rücksichtslos.

Die hiermit verbundenen Geruchsimmissionen überschreiten das Maß des Zumutbaren. Grundlage war ein eingeholtes Sachverständigengutachten, wonach Prüfer bei ihren Geruchsbegehungen über einen Zeitraum von sechs Monaten in 25 % der Fälle an der Terrasse der Klägerin einen Gummigeruch festgestellt hatten. Ein solcher Geruch, so das Gericht, sei generell nicht als angenehmen zu bewerten, sondern störe die Wohnqualität. Auf Grund der festgestellten Häufigkeit der Geruchsimmissionen, die die in der Geruchsimmissionsrichtlinie vorgegebenen Werte deutlich überschreite, müsse die Klägerin eine solche Beeinträchtigung nicht hinnehmen.

VG Koblenz, Urteil vom 19.05.09 - 1 K 1716/07.KO

Quelle: Rechtsindex.de