Gibt es für die Anleger des Filmfonds Equity Pictures Fonds KG III ein Happy End? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob Anlegern Ansprüche zustehen.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Filmfonds waren vor einigen Jahren ein vielgepriesenes Steuersparmodell. So investierten auch über 1.800 Anleger in den Equity Pictures Fonds KG III. Der Fonds finanzierte die Filme Black Hole, Lonely Hearts, 16 Blocks, 88 Minutes, Wicker Man und The Black Dahlia. Filme sind bekanntlich Geschmackssache, aber die nur bedingt zufriedenstelle Entwicklung des Equity Pictures Fonds KG III dürfte nicht dem Geschmack der Anleger entsprechen. Zumal auch steuerliche Probleme aufkamen. Anfang des Jahres kam das Emissionshaus Equity Pictures AG wegen einer Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer wegen Steuerhinterziehung in die Schlagzeilen.

Was können Anleger, die mit ihrer Investition in den Filmfonds Equity Pictures Fonds KG III unzufrieden sind, unternehmen? Sie können sich zum Beispiel von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann geklärt werden, ob Anleger vor der Beteiligung an dem Filmfonds ordnungsgemäß beraten wurden oder ob den Beratern bei den Anlageberatungsgesprächen Fehler unterliefen. Ein typisches Beispiel für Beratungsfehler ist, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass es sich bei einem Filmfonds um ein Unternehmen mit einem Totalverlustrisiko handelt. Da die Anleger ihre Beteiligung an dem Equity Pictures Fonds III KG teilweise über einen Kredit finanzierten, wiegt das Verlustrisiko um so schwerer, da der Kredit auch weiterhin zu tilgen ist. Auch ist zu klären, ob - wie so häufig - Vermittlungsprovisionen (kick backs) flossen, über die die Anleger hätten aufgeklärt werden müssen.

Was können unzufriedene Anleger tun?

Haben die Anlageberater diese oder ähnliche Pflichten verletzt, berieten sie die Anleger des Equity Pictures Fonds KG III falsch. Im Fall einer fehlerhaften Beratung bestehen gute Chancen, dass Anleger sich von ihren Beteiligungen an dem Filmfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatz sogar verzinst. Anleger des Equity Pictures Fonds KG III, die das Gefühl haben, dass auch ihr Beratungsgespräch Defizite aufwies, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger des Equity Pictures Fonds KG III.

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Infoseite Equity Pictures Filmfonds und Medienfonds

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

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