Der BGH hat erneut durch Urteil über eine Entgeltklausel sowie darüber hinaus erstmals auch über weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Führung eines Pfändungsschutzkontos entschieden.

Das Solarunternehmen SolarWorld AG hat mit den beiden Terminen im Juli 2 wichtige Gläubigerversammlungen für die Anleihegläubiger angesetzt. Die Anleger sollen dort nicht nur jeweils einen gemeinsamen Vertreter wählen, sondern auch über das Sanierungskonzept abstimmen.

Kunden müssen in der Beratung über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme aufgeklärt werden. Unterlässt der Berater diese Aufklärung, hat er den Anleger nicht anlagegerecht beraten, so das Urteil des OLG Frankfurt.

Das OLG Frankfurt hat entgegen einem Urteil des OLG Dresden entschieden, dass im Rahmen einer Anlageberatung betreffend eines offenen Immobilienfonds grundsätzlich über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme nach §81 InvG hingewiesen werden muss.

Das Amtsgericht Weilheim hat die Klage einer Kanzlei abgewiesen, die von einem Anleger in einem Filmfonds die Zahlung von Vergütung beanspruchte. Das Mandat war durch eines dieser Massenschreiben zustande gekommen, die derzeit die Briefkästen von Anlegern überfluten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Uwe Boll zur Rückerstattung des investierten Betrages und zur Freistellung des Anlegers von Nachschussforderungen der wirtschaftlich nicht erfolgreichen Fondsgesellschaft.

Der vom Emissionshaus Hannover Leasing 2006 platzierte Schiffsfonds Hannover Leasing Nr. 169 Maritime Werte 1 MS Merkur Gulf befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Das Containerschiff wies für das Jahr 2012 eine negative Betriebsbilanz aus.

Die finanziell angeschlagene SolarWorld AG leitet im Rahmen der Restrukturierung die ersten Schritte für einen Schuldenschnitt bei ihren Anleihegläubigern ein. Sehr kurzfristig hat sie die Anleihegläubiger zu zwei separaten Gläubigerversammlungen nach Bonn eingeladen.

Beide Fondsschiffe haben mit der Krise auf den Schifffahrtsmärkten zu kämpfen. Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des Fonds MS Frisia Alster MS Cuxhaven.

Die MS Virginia Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Den Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals.