Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob ein Bankinstitut eine Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn über das Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 24.03.2015 zum Schadensersatz in Höhe von 37.538 55 € verurteilt.

Entgegen aller Erwartungen ist die seitens Verbraucherschutzorganisationen schon seit längerem geforderte Grundsatzentscheidung zu den Folgen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung durch den BGH ausgeblieben.

Hannover Leasing Fonds Nr. 193 (Wachstumswerte Europa III): Landgericht Frankfurt am Main entscheidet zugunsten des Fondsanlegers.

Durch die in den Fahrzeugen des VW-Konzerns implementierte Software wurden unrealistische Abgaswerte vorgetäuscht. Nicht nur KFZ-Kunden stehen womöglich Schadensersatzansprüche zu, sondern auch Aktionären von Stamm- und Vorzugsaktien der Volkswagen AG.

Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung von Beteiligungen an Montranus Medienfonds verurteilt. Das Landgericht Heidelberg sprach in seinem Urteil einem Anleger einen verbliebenen Schaden in Höhe von rund 44.000 € zu.

Nach Ansicht des Landgerichts entsprach die HCI-Schiffsbeteiligung nicht dem Anlegerprofil des Klägers. Hochriskante Schiffsfonds werden an ganz normale Kunden verkauft.

Eine von der Deutsche Kreditbank AG (DKB) im Jahr 2008 verwendete Widerrufsbelehrung war fehlerhaft und hat die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. Der Darlehensnehmer konnte den mit der Bank geschlossenen Darlehensvertrag daher auch noch im Jahr 2014 wirksam widerrufen.

Immer wieder fragen Bauherren, ob die Regeln über den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen auch auf Bauspardarlehen anzuwenden sind. Diese Frage hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 13. April 2015 (6 O 7468/14 - nicht rechtskräftig) eindeutig mit ja beantwortet.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.04.2015 die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen das Urteil des OLG Bamberg zurückgewiesen. Damit bleibt der Weg zu einer Revisionsentscheidung versperrt, weil der BGH das OLG-Urteil im Einklang mit seiner Rechtsprechung sieht.