Die Zeichnung erfolgte im Jahr 2007. Geltend gemacht wurden Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. In einem seitens der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann für einen Anleger des HSC Optivita VIII UK Exklusiv erstrittenen Urteil vom 08.04.2016 hat das Landgericht Frankfurt die Frankfurter Sparkasse erneut zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt. Sparkassen haben vor der Finanzkrise massenhaft hochriskante Geschäfte mit gebrauchten Lebensversicherungen gefördert. Für die Vermittlung dieser Geschäfte flossen Provisionen von bis zu 17% an die Sparkassen.
Die Entscheidung
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beklagte keine ordnungsgemäße Aufklärung über die mit einer Beteiligung an einem geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds einhergehenden Risiken und Nachteile erfolgt ist. Folgerichtig hat es die Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz verurteilt. Damit ist es erneut gelungen gegen die Frankfurter Sparkasse ein positive Urteil zu erstreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit
Die Entscheidung des Landgerichtes stärkt die Stellung geschädigter und fehlerhaft beratener Anleger. Sie zeigt erneut, dass eine erfolgreiche Geltendmachung bestehender Ansprüche gegen Banken und Sparkassen erfolgversprechend ist.
Autor: Rechtsanwalt Marco AlbrechtRechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
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