Nach Angaben von Anlegern hat unter anderem die BHF Bank Griechenland-Anleihen auch konservativen Anlegern empfohlen und hierbei nicht auf die zahlreich bestehenden Risiken hingewiesen.

Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist derzeit mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Empfehlung von Griechenland-Anleihen befasst.

So wurde nicht das bestehende Totalverlustrisiko infolge der wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Griechenland thematisiert, sondern die Anleihen wurden jeweils als sehr solide und sichere Investitionsmöglichkeit dargestellt. Anfang 2012 wurden die Anleihen jedoch zwangskonvertiert und sind dadurch nahezu wertlos geworden.

Bereits im Juni 2014 hat das LG Mühlhausen die Commerzbank zu einer Zahlung von Schadensersatz in Höhe erworbener Griechenland-Anleihen zuzüglich entgangener Zinsen verurteilt. In dem dort verhandelten Fall hatte das Gericht festgestellt, dass dem Anleger von einem Mitarbeiter der Commerzbank zugesichert worden war, dass die Rückzahlung der An-leihe in vollem Umfang über die BRD, EU oder IWF garantiert sei und vor diesem Hintergrund von einer fehlerhaften Anlageberatung auszugehen sei. Darüber hinaus stellte das LG Mühlhausen fest, dass die Griechenland-Anleihen nicht zur Altersvorsorge geeignet sind.

Sollte es im Rahmen der Beratung keinen Hinweis auf die im Dezember 2009 bzw. April 2010 erfolgten Ratingherabstufungen Griechenlands gegeben haben, bildet dies ebenfalls einen Ansatzpunkt für eine Haftung der beratenden Bank. Diesbezüglich hat das OLG Schleswig bereits im Jahr 2007 die Haftung einer Argentinien-Anleihen empfehlenden Bank angenommen, da diese nicht auf Ratingherabstufungen hingewiesen hatte (OLG Schleswig, Urteil vom 30.09.2007, 5 U 44/07).

Hinsichtlich der Griechenland-Anleihen haben Anleger wegen des Zwangsumtausches teil-weise auch direkt Klagen gegen Griechenland bei verschiedenen Gerichten eingereicht. Ge-genüber einigen Klageabweisungen durch das LG Frankfurt/Main und das LG Konstanz ha-ben Anleger vor dem LG Wiesbaden und dem LG Kiel erreicht, dass vorgreifliche Fragen zunächst durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden, namentlich, ob es sich um zivilrechtliche Ansprüche gegen Griechenland handelt. Am 09.12.2014 werden die Schlussanträge des Generalanwaltes hierzu erwartet. Das LG Neuruppin hat im Hinblick hierauf ein dort anhängiges Verfahren ausgesetzt.

Sollten Sie ebenfalls Griechenland-Anleihen empfohlen bekommen und hierin investiert haben, empfehlen wir, mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

Klaus Rotter, Rechtsanwalt

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Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter ("Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht", Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.