Das LG Frankenthal verurteilte die ApoBank in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, an die Klägerin rund 48.500 € zu zahlen, sie von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit den beiden Fondsbeteiligungen sowie eventuellen steuerlichen Nachforderungen freizustellen.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank wurde vom Landgericht Frankenthal zur Rückabwicklung von zwei Fondsbeteiligungen verurteilt. Eine Mandantin der Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die auf Anraten eines Mitarbeiters der ApoBank im November 2005 35.000 USD in die MPC Sachwert Rendite Fonds Opportunity GmbH & Co. KG und im Oktober 2006 24.000 € in die MPC Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG investiert hatte, erhält danach vollen Schadenersatz.

Das Landgericht stützt seine Entscheidung darauf, dass die Bank ihre Kundin nicht über die an sie fließenden Provisionszahlungen aufgeklärt habe. Darüber hinaus sei weder über die in den Fonds geplante Mittelverwendung, insbesondere über die weichen Kosten, noch über die Nachhaftung für wieder aufgelebte Haftung als Kommanditistin beraten worden. Der Kundenberater der ApoBank hatte in seiner Vernehmung als Zeuge die Beratungsfehler eingeräumt.

Das Landgericht verurteilte die ApoBank daher in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, an die Klägerin rund 48.500 € zu zahlen, die Klägerin von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit den beiden Fondsbeteiligungen sowie eventuellen steuerlichen Nachforderungen freizustellen und ihr die für ein durchgeführtes Güteverfahren entstandenen Kosten zu erstatten.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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