Nach der Future Business KGaA, meldet nun auch die INFINUS AG Insolvenz an. Nach den angeblich hohen Provisionsumsätzen und Gewinnen des Unternehmens in den letzten Jahren ist diese Insolvenzanmeldung erstaunlich, überraschend kommt sie hingegen nicht.

Nach der Insolvenzanmeldung der Konzernmutter Future Business KGaA ist nun offensichtlich auch die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut als Vermittlungsgesellschaft unter der Last der von Anlegern geltend gemachten Schadensersatzansprüche zusammengebrochen und hat das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Dresden 531 IN 430/14). Nach den angeblich hohen Provisionsumsätzen und Gewinnen des Unternehmens in den letzten Jahren ist diese Insolvenzanmeldung erstaunlich, überraschend kommt sie hingegen nicht.

Was Anleger jetzt wissen sollten:

Vielen Anlegern wurde ihr Investment in die von den Mitarbeitern der Infinus AG und freien Vermittlern vertriebenen Investments vor allem in Orderschuldverschreibungen oder Nachrangdarlehen der Future Business KGaA, Genussrechten der ecoConsort AG oder der Prosavus AG als sichere Anlage angeboten. Begründet oftmals damit, dass es sich auch bei der Infinus AG um ein sehr erfolgreiches Unternehmen handeln würde, das in den letzten Jahren einen stetig steigenden Umsatz im zweistelligen Millionenbereich machen würde. Was solle dabei schon schiefgehen, lautete oftmals die rhetorische Frage der Vermittler.

Was bei diesen Investments alles schiefgehen kann, haben die letzten Monate den Betroffenen allzu deutlich gezeigt. Die Insolvenzanmeldung der Infinus AG ist nun ein logischer letzter Schritt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, da Staatsanwaltschaft und Medien inzwischen davon ausgehen, dass die angeblichen hohen Umsätze und Erlöse der Infinus AG zu einem großen, wenn nicht überwiegenden Teil aus Geschäften stammen, deren Bilanzierung zweifelhaft sein dürfte.

Auf den Punkt gebracht: an einigen Stellen dürfte sich die Infinus AG reicher gerechnet haben, als sie tatsächlich war.

Anleger sollten spätestens diese Insolvenzanmeldung als klares Signal sehen, nun aktiv zu werden und ihre Forderungen aktiv geltend zumachen. Ein Abwarten der diversen Insolvenzverfahren kann nicht empfohlen werden. Außerdem gilt es im Zusammenhang mit der Insolvenzanmeldung der Infinus AG auch zu beachten, dass diese über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verfügt. Üblicherweise wird der Insolvenzverwalter, wenn das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, diese Ansprüche aus der Insolvenzmasse herausnehmen, so dass Anleger, die Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen möchten, ohnehin unabhängig vom Insolvenzverfahren die Versicherung in Anspruch nehmen können und sollten.

Generell ist es bei der recht komplexen Lage um die Future Business KGaA und deren viele Tochterunternehmen sowie der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ratsam, sich über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens zu informieren. So ist es KAP Rechtsanwälten z.B. bereits gelungen, so genannte dingliche Arreste für ihre Mandanten zur Sicherung der von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögenswerte gegen Hintermänner des Konzerns zu erwirken. Es können daher oftmals neben der Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren auch gegen diverse weitere Gegner die Ansprüche zur Schadloshaltung geltend gemacht werden, teils auf unterschiedlichen Wegen.

Ein Beitrag der KAP Rechtsanwälte

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