PROKON-Genussrechte Anleger erhalten diese Tage unangenehme Post. Wie die PROKON am 11.01.2014 auf ihrer Homepage veröffentlichte, erreichen die Anleger nun Schreiben, mit denen sie darum gebeten werden, dazu beizutragen, eine Regelinsolvenz zu verhindern...

Ein Beitrag der KAP Rechtsanwälte

Anleger, die in Genussrechte der PROKON investiert haben erhalten diese Tage sehr unangenehme Post. Wie die PROKON am Morgen des 11.01.2014 auf ihrer Homepage veröffentlichte, erreichen die Anleger nun Schreiben, mit denen sie darum gebeten werden, dazu beizutragen, eine Regelinsolvenz zu verhindern. Das Schreiben enthält harte Worte, lässt aber auch tief blicken.

Noch vor kurzem ließ die Windkraftfirma aus Itzehoe auf ihrer Internetseite verlautbaren, dass die Verzinsung und Rückzahlung des Genussrechtskapitals bei PROKON langfristig gesichert sei. Doch die Mitteilungen an die Anleger sprachen nach Einschätzung von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte schon damals eine andere Sprache. So wurde der Kanzlei KAP Rechtsanwälte von einem PROKON-Anleger erst Mitte Dezember ein Vordruck zugeleitet, in dem sich die Anleger dazu erklären sollen, ob sie der PROKON einen Aufschub bei den Zinszahlungen gewähren wollen.

In diesem Schreiben waren zwei Varianten zum Ankreuzen vorgegeben:

"Ich benötige die Zinsen dringend und bitte um Überweisung auf das Ihnen bekannte Konto” oder “Mir genügt die Auszahlung der Zinsen bis zum ______ ". Weiter werden "Sonderveranstaltungen" Anfang 2014 angekündigt, in denen "über die tatsächliche Lage der PROKON [...] und die Hintergründe für die Hetzkampagne der Medien" berichtet werden soll.

Nun legt die PROKON in ihrem aktuellen Schreiben noch einmal nach. Anleger sollen sich dazu erklären, wie sie mit ihren Ansprüchen weiter verfahren wollen. Wer sich nicht dazu bereit erkläre, an der Anlage bei der Prokon festzuhalten, würde die Planinsolvenz herbeiführen und damit rund 1.300 Arbeitsplätze gefährden. Um eine Insolvenz abzuwenden sei es erforderlich, dass 95 % der Genussrechtsinhaber sich dazu bereit erklären, für einen gewissen Zeitraum auf die Kündigung zu verzichten. Eine ungewöhnlich hohe Quote. Dies spricht nach der Einschätzung von Fachanwältin für Bank und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin bei KAP Rechtsanwälte, dafür, dass bei der PROKON lediglich noch geringe liquide Mittel vorhanden sind. "Nun ist in vielen Fällen rasches Handeln gefragt, um alle Möglichkeiten zu überblicken und gegebenenfalls auch noch zu wahren." ist Rechtsanwältin Appelt überzeugt.

Betroffene Genussrechtsinhaber sollten sich daher rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens beraten lassen. Viele Anleger wollten mit ihrem Geld erneuerbare Energien unterstützen und etwas Gutes tun, aber nicht Ihr Geld verlieren. KAP Rechtsanwälte werden Informationsveranstaltungen für betroffene Anleger der PROKON durchführen, um brennende Fragen beantworten zu können.

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Über Kanzlei KAP Rechtsanwälte:

KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Fachanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.