OLG Karlsruhe, AZ. 17 U 228/05 und 17 U 209/05

Kapitalanleger, die von einem Finanzvertrieb oder Bauträger eine überteuerte Eigentumswohnung inklusive Finanzierung einer Bank erworben haben, müssen das Darlehen unter Umständen nicht zurückzahlen. Paketangebote dieser Art enthalten oftmals Vollmachten, die gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe

Die Bank kann daher das Darlehen nicht zurückfordern.

Geklagt hatte die Landesbank Baden-Württemberg. Das Institut hatte u.a. die Finanzierung für die „Sorglos“-Immobilien der – mittlerweile insolventen - Düsseldorfer Wohnungsfirma Bast-Bau übernommen. Die Eigentumswohnungen wurden zu deutlich überhöhten Preisen an Kapitalanleger verkauft. So bezahlten Anleger für Wohnungen in Leipzig-Paunsdorf und Potsdam-Werder mit bis zu 3.400,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche fast das Doppelte des ortsüblichen Preises. Zusätzlich hatten die Anleger noch erhebliche Gebühren für zahlreiche Dienstleistungen wie Beschaffung der Finanzierung und Mietgarantie aufzubringen.

"Die als selbst tragend für die Altervorsorge angepriesenen Eigentumswohnungen sind für die Betroffenen ein finanzielles Desaster", erklärt Anlegeranwältin Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte: "Der aktuelle Verkehrswert der Wohnungen deckt die Darlehensschuld nicht annähernd ab."

Die beiden Urteile reduzieren den finanziellen Schaden für die Anleger erheblich. Ob die Bank nunmehr einlenkt oder nochmals Rechtsmittel einlegt, ist allerdings noch offen.

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