Mit Beschluss des Insolvenzgerichtes Hamburg wurde am 20.06.2013 über das Vermögen der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen 67g IN 148/13). Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Schröder aus der Kanzlei Johlke Niedhammer & Partner ...

München, den 30.07.2013 - Für die Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG reißen die schlechten Nachrichten nicht ab; derzeit erhalten sie Informationen des Insolvenzverwalters, der sie auffordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.

Doch was bedeutet diese Mitteilung für Geschädigte?

Mit Beschluss des Insolvenzgerichtes Hamburg wurde am 20.06.2013 über das Vermögen der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen 67g IN 148/13). Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Jens-Sören Schröder aus der Kanzlei Johlke Niedhammer & Partner (JNK) bestellt. Der ehemals als so sicher angepriesene Fonds ist damit offiziell pleite.

Neben den generellen Informationen zur Insolvenz trifft der Insolvenzverwalter auch äußerst wichtige Feststellungen für die Anleger: in dem Schreiben an die Geschädigten führt der Insolvenzverwalter aus, dass auch er davon ausgeht, dass die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG Bankgeschäfte ohne die dafür nötige Erlaubnis der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) betrieben hat. "Auch nach unserer Einschätzung liegt hier ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (kurz KWG) vor, da es sich bei den Tätigkeiten des Fonds um so genannte Einlagengeschäfte handelt, für die eigentlich eine entsprechende Genehmigung nötig gewesen wäre." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, die Anleger vertritt. Dass diese nicht vorlag, überrascht nach alledem, was bisher über die Machenschaften der S&K Gruppe bekannt wurde, nicht mehr sonderlich. "Allerdings hat dies nun für die Anleger den Vorteil, dass sie sich gerade auf die Verletzung des KWG berufen können, um so ihren Schaden ersetzt zu erhalten." macht Rechtsanwalt Krause den Anlegern deutlich.

Betroffene Anleger sollten zunächst ihre Ansprüche in der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist bis zum 12.09.2013 zur Insolvenztabelle anmelden. Daneben haben Geschädigte auch die Möglichkeit, gegen weitere Verantwortliche der S&K vorzugehen um den ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Insbesondere da die Staatsanwaltschaft Frankfurt schon deutlich gemacht hat, hier in erheblichem Umfang Sicherstellungen vorgenommen zu haben. Mit einem juristischen Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid oder notarielles Schuldanerkenntnis) kann auf diese sichergestellten Werte zugegriffen werden erläutert Krause weiter.

Daneben kann in vielen Fällen auch gegen den Vertrieb vorgegangen werden, der die Beteiligungen am Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG den Anlegern vermittelte. Denn oftmals wurde der Fonds unter falschen Angaben verkauft. Rechtsanwalt Thorsten Krause berichtet: “So wissen wir aus der Betreuung unserer Mandantschaft, dass der Fonds oftmals als sicher, solide oder gar für die Altersversorgung geeignet angeboten wurde. Außerdem wurde Anlegern oft vorgegaukelt, der Fonds sei durch Immobilien abgesichert oder investiere gar selbst in Immobilien. Dabei handele es sich jedoch um einen groben Fehler bei der Beratung.” Der Fonds gab lediglich ein Darlehen an die S&K Deutsche Sachwert AG, eine vom Fonds juristisch unabhängige Gesellschaft, die zumindest nach den Angaben im Fondsprospekt plante, mit dem Geld in Immobilien zu investieren. Ein großer Unterschied, wie Anleger nun schmerzlich feststellen mussten.

KAP Rechtsanwälte bündeln die Interessen ihrer Mandanten um Ansprüche gemeinsam im Insolvenzverfahren geltend zu machen und auch gegen Hintermänner, insbesondere Jonas Köller und Stephan Schäfer, bzw. den Vertrieb gemeinsam, womöglich auch im Rahmen einer "Sammelklage" vorzugehen.

KAP Rechtsanwälte, München

Kontaktdaten des Autors:


KAP Rechtsanwälte
Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten
Sonnenstraße 19
D-80331 München
Telefon: + 49 (0) 89 - 41 61 72 75-0
Fax: + 49 (0) 89 - 41 61 72 75 - 9
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de

Eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München, PR 1069

Über Kanzlei KAP Rechtsanwälte:


KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Fachanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.