Beide Fondsschiffe haben mit der Krise auf den Schifffahrtsmärkten zu kämpfen. Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des Fonds MS Frisia Alster MS Cuxhaven.

Mehr als 20 Mio. € haben Anleger in den im September 2007 aufgelegten Schiffsfonds MS "Frisia Alster" MS "Cuxhaven" investiert. Ob sie von diesem Geld etwas wiedersehen werden, steht in den Sternen. Die beiden Fondsschiffe haben mit der Krise auf den Schifffahrtsmärkten zu kämpfen. Das Containerschiff MS "Frisia Alster" ist einer Mitteilung der Fondsgesellschaft aus dem November 2012 zufolge seit 2009 bereits mit 13 Quartalstilgungen im Rückstand, die erzielten Pooleinnahmen reichen nicht einmal aus, die Zinsen der Schiffshypothekendarlehen abzudecken.

Für Anleger des Fonds stellt sich die Frage, ob sie den wirtschaftlichen Untergang ihres Investments tatenlos abwarten oder jetzt Schritte ergreifen sollen, um Ihr Geld zu retten.

Die wahrscheinlich einzige Chance, an das investierte Kapital zu gelangen, ist, Schadenersatzansprüche gegen die Berater durchzusetzen, die die Beteiligung empfohlen haben. Angesichts der zahlreichen Beratungs- und Prospektfehler, die regelmäßig bei der Beratung zu diesem Fonds zu beobachten waren, sollte dies möglich sein.

Hat Ihr Berater Sie darauf hingewiesen, dass weniger als 50% der Anlegergelder tatsächlich in den Bau der Schiffe flossen?

Ein wesentlicher Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche könnte sein, dass dieser Fonds ganz offensichtlich wirtschaftlich nicht funktionieren konnte. Denn mehr als 50% der Anlegergelder wurden nicht für den Erwerb der Schiffe verwendet, sondern flossen in Zinsen und Ausgaben zu Gunsten von Unternehmen der Unternehmensgruppe um die Hartmann Reederei, deren Logo den Fondsprospekt ziert.

Hat Ihr Berater Sie darauf hingewiesen, dass 75% des Kaufs und Baus der Schiffe mit Krediten finanziert werden?

Der Kauf und Bau der Schiffe wurde lediglich zu einem Anteil von 25% über das Eigenkapital der Anleger finanziert. Der Rest mit Krediten. Bei einem derart hohen Kreditanteil bestehen enorme Risiken, dass die Schiffsgesellschaften ihren Zahlungsverpflichtungen bereits dann nicht mehr nachkommen können, wenn es auch nur zu geringfügigen Schwankungen bei den Chartereinnahmen kommt. Solche Schwankungen sind aber im Schifffahrtsmarkt üblich. Legt man die Entwicklung der Charterraten in den 17 Jahren vor Vertrieb des Schiffes zu Grunde, wäre es nach unserer Ansicht zwangsläufig zu einer Zahlungsunfähigkeit der Schiffe gekommen.

Hat Ihr Berater Sie darauf hingewiesen, dass mehr als 17% der von den Anlegern investierten Gelder für Vertriebskosten verwendet werden?

Von den von den Anlegern in den Fonds investierten Geldern wurden alleine 17,34% für Vertriebskosten verwendet, die den eingeschalteten Vertriebsgesellschaften zuflossen. Ab einer Höhe dieser Kosten von 15% fordert der Bundesgerichtshof, dass von Anlagevermittlern und Anlageberatern zwingend auf die Höhe der Vertriebskosten hinzuweisen ist.

Zahlreiche Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche

Bei der Prüfung des Fondsprospekts für unsere Mandanten haben wir zahlreiche Prospektfehler festgestellt:

- Die investive Mittelverwendung wurde geschönt,

- Weichkosten (nicht-investive Mittelverwendungen) wurden zu gering ausgewiesen,

- Vertriebskosten wurden geschönt,

- Schiffsbetriebskosten zu niedrig angesetzt und

- Risikohinweise unvollständig oder irreführend dargestellt.

Wir sind daher bei der für Mandanten durchgeführten Prüfung des Prospekts zu dem Ergebnis gelangt, das der Prospekt nicht zur Aufklärung der Anleger geeignet war.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprach die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des Fonds MS "Frisia Alster" MS "Cuxhaven" wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen sowie aufgrund der diversen Prospektfehler.

Haben auch Sie eine Beteiligung am Fonds MS "Frisia Alster" MS "Cuxhaven" der Hartmann Reederei gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin, Hamburg und Leipzig vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.