Nachdem die MS Laura Schulte bereits Mitte 2012 Insolvenz anmelden musste, ging jetzt auch bei dem zweiten Fondsschiff, dem Containerschiff MS Tatiana Schulte der Insolvenzverwalter an Bord.

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Der im Jahr 2004 mit rund 27 Mio. € Eigenkapital aufgelegte und im Jahr 2005 geschlossene Lloyd Fonds 54 "Premium Ship Select" ist am Ende. Nachdem das eine Fondsschiff, die MS "Laura Schulte", ein 1.740 TEU Frachter, bereits Mitte 2012 Insolvenz anmelden musste, ging jetzt auch bei dem zweiten Fondsschiff, dem Containerschiff MS "Tatiana Schulte" der Insolvenzverwalter an Bord. Am 19. April 2013 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Für die Anleger des Lloyd Fonds 54 ist damit der Totalverlust eingetreten. Sie stehen vor der Frage, den Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am Lloyd Fonds 54 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:

  • - Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • - Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
  • - Hohe Vertriebskosten verschwiegen
  • - Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • - Überkapazitäten bei Containerschiffen verschwiegen
  • - Schiffsbetriebskosten - zu niedrig angesetzt
  • - Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert verschwiegen
  • - Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
  • - Keine Aufklärung über Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des Lloyd Fonds 54 Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-fonds-54-premium-ship-select-ms-laura-schulte-am-ende.html

Autoreninformation:
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
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Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
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Kanzleiprofil:

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin, Hamburg und Leipzig vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
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