BGH verkündet Urteil. In dem durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte geführten Fall hat der BGH heute sein erstes Urteil betreffend DAB Bank im Zusammenhang mit der Falschberatung der Anleger durch die Accessio (ehem. Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) verkündet.

Ein Beitrag der KAP Rechtsanwälte

Karlsruhe, den 19.03.2013 - Der BGH hat heute in einem durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte vertretenen Fall sein erstes Urteil (AZ: XI ZR 431/11) betreffend die DAB Bank im Zusammenhang mit der systemmatischen Falschberatung der Anleger durch die Accessio (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) verkündet. Das Urteil ist ein Meilenstein für geschädigte Accessio-Anleger. Der BGH hat nicht nur das zugrunde liegende abweisende Urteil des OLG Schleswig aufgehoben und die Klage zur erneuten Verhandlung zurück verwiesen, sondern stellt zugleich heraus, dass eine Haftung der DAB Bank unter bestimmten Umständen angenommen werden muss. Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner bei KAP Rechtsanwälte, sieht sich damit in seinem bisherigen hartnäckigem Vorgehen gegen die DAB Bank bestätigt.

Anders als das OLG Schleswig sieht der BGH durchaus Ansatzpunkte für eine Haftung der DAB Bank wegen der systematischen Falschberatung der Anleger durch die Accessio. Damit erteilt der BGH allen bisherigen abweisenden Urteilen von Landgerichten und Oberlandesgerichten eine Absage, die eine Haftung der DAB Bank unter keinem Gesichtspunkt angenommen hatten. Der BGH betonte, dass auch eine Direktbank wie die DAB vertragliche Nebenpflichten habe, die unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Haftung der Bank führen. Die DAB hafte insbesondere dann, wenn sie die systematische Falschberatung durch die Accessio positiv kannte oder diese derart evident gewesen ist, dass sie sich der DAB Bank praktisch aufdrängen musste.

Der BGH hat mit seiner Entscheidung eine Marschroute für die weiteren Klagen gegen die DAB vorgegeben. Gerade durch die bisherige intensive Beschäftigung mit den Hintergründen und dem von Anfang an betriebenen Vorgehen gegen die DAB Bank sehen sich KAP Rechtsanwälte hervorragend aufgestellt, um der DAB Bank die entsprechende Kenntnis nachzuweisen. Es zeigt sich einmal mehr, dass das fundierte Wissen um die Zusammenhänge für den Ausgang der Klagen entscheidend ist.

Daneben sind auch die bereits zu Gunsten der dortigen Kläger entschiedenen Urteile des Oberlandesgerichts München beim Bundesgerichtshof anhängig. Hier wird der BGH über weitere Tatsachen und rechtliche Wertungen zu entscheiden haben, die in dem heutigen Urteil nur am Rande zur Sprache kommen konnten. Mit diesem BGH Urteil sehen KAP Rechtsanwälte auch für Geschädigte der Accessio, die bislang noch nicht gegen die Bank vorgegangen sind, gute Chancen, den ihnen entstandenen Schaden von der DAB Bank ersetzt zu bekommen.

KAP Rechtsanwälte, München

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Über Kanzlei KAP Rechtsanwälte:


KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.
 
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