Da dem Fonds ohne einen annähernd auskömmlichen Chartervertrag für die MS "Patricia Schulte" jede wirtschaftliche Fortführungsperspektive fehlt, wird sich der Weg in die Insolvenz für beide Fondsschiffe wohl schwerlich vermeiden lassen.

[, Rechtsanwalt]

Die Zeit läuft ab für den Lloyd Fonds LF 58 - Lloyd Flottenfonds VII, in den Anleger im Jahr 2005 rund 29,25 Mio. € investiert haben. Die beiden Fondsschiffe, die MT "Hamburg Star" Schiffahrtgesellschaft GmbH & Co. KG sowie die MS "Patricia Schulte" Shipping GmbH stehen vor dem Aus. Bereits Mitte Dezember 2012 hatte die Lloyd Treuhand GmbH die Anleger über die desaströse finanzielle Lage des Fondsschiffs MT "Hamburg Star" aufgeklärt und zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert. Zusätzlich sollten für die Sanierung des Fonds weitere 10% der ursprünglichen Kapitaleinlage nachgeschossen werden.

Auch die Situation der MS "Patricia Schulte" ist wenig erfreulich. Nach dem Auslaufen des ursprünglichen Chartervertrages konnte kein neuer Charterer gefunden werden. Die finanzierenden Banken seien, wie die Anleger am 01. Februar 2013 erfuhren, ohne eine Rückzahlung der Ausschüttungen und ohne Einzahlung zusätzlichen Eigenkapitals zur weiteren Kreditgewährung nicht mehr bereit.

Da dem Fonds ohne einen annähernd auskömmlichen Chartervertrag für die MS "Patricia Schulte" jede wirtschaftliche Fortführungsperspektive fehlt, wird sich der Weg in die Insolvenz für beide Fondsschiffe wohl schwerlich vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet dies den Totalverlust ihrer - sicher geglaubten - Einlage.

Totalverlust für Anleger

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:

- Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig verschwiegen

- Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15% des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.

- Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.

- Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.

- Die Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig kalkuliert. Geschönte Ertragserwartungen waren die Folge. In den Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt zumeist nicht eingegangen.

- Auch die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse - US-Dollar zu Euro - wurden von der Realität allzu oft überholt.

- Auch das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine auskömmliche Anschlusscharter finden zu können, blieb in den Beratungsgesprächen unerwähnt.

- Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks), obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am Lloyd Fonds LF 58 - Lloyd Flottenfonds VII gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-flottenfonds-vii-vor-dem-aus-fachanwaelte-setzen-anlegeransprueche-durch.html

Autoreninformation:
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
www.nittel.co  |  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kanzleiprofil:

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin, Hamburg und Leipzig vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Ähnliche Urteile:

Bei der Abrechnung geplatzter Immobiliendarlehen werden neben rückständigen Raten und dem Restdarlehen stets auch eine Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen von den Banken in Rechnung gestellt. Urteil lesen

Da im Zuge des Insolvenzverfahrens nicht einmal mit einer vollständigen Befriedigung der bevorrechtigter Gläubiger zu rechnen ist, besteht keine Veranlassung, etwaige Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. Urteil lesen

Der Traum währte nicht einmal einen Winter. Der Leuchtenhersteller Hess AG, der erst im Oktober 2012 mit einem Börsengang 35,65 Mio. € bei Anlegern eingesammelt hatte, ist überschuldet und ohne Fortführungsperspektive. Der Vorstand hat angekündigt, Insolvenz zu beantragen. Urteil lesen

"Während der Markt sich von den Kühlschiffen verabschiedete, wurden nichtsahnenden Anleger Kühlschiffe als Investition schmackhaft gemacht", fasst Anwalt Nittel die Situation zusammen. Urteil lesen


Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de