Das Emissionshaus MPC Capital hat den in das Vollcontainerschiff MS Rio Alster investierenden Schiffsfonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 37,2 Mio. Euro 2004 am Markt platziert. Die Schiffsfondsanleger beteiligten sich daran mit einem Investitionsvolumen von rund 15,7 Mio. Euro. Bereits zum Zeitpunkt seiner Auflage musste der Fonds ein Fremdkapital in Höhe von 21,5 Mio. Euro aufnehmen. Laut der MPC Leistungsbilanz war MS Rio Alster bereits 2010 nicht mehr in der Lage, die bestehenden Tilgungsraten zu bezahlen. Das daraufhin beschlossene Sanierungskonzept konnte den Schifffonds lediglich in den nächsten zwei Jahren über Wasser halten. Bereits vor der nun bekannt gewordenen Insolvenz verlief die Beteiligung an der MS Rio Alster für seine Anleger alles andere als erfreulich. So erhielten sie zu keinem Zeitpunkt die einst sicher geglaubten Ausschüttungen. Zudem beträgt der Rückkaufswert ihrer Anteile auf dem Zweitmarkt momentan lediglich 20 %. Durch die Insolvenz des MPC MS Rio Alster droht den Anlegern nun sogar der Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Betroffene Anleger sollten sich nicht mit dieser Situation abfinden, sondern aktiv werden und einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die Beteiligung überprüfen und feststellen, ob gegebenenfalls Schadensersatzansprüche des Anlegers bestehen. Sollten Anleger von der beratenden Bank oder dem Anlagevermittler nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schifffonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung.
Unseren Recherchen zufolge wurden zahlreiche Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden die Schiffbeteiligungen häufig als eine "sichere Kapitalanlage" empfohlen. Auf die bestehenden Risiken, wie den Totalverlust, die Höhe der Weichkosten oder die Ungeeignetheit als Altersvorsorge wurde in der Regel bei den Beratungsgesprächen nicht hingewiesen. Aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in solchen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können gegen die beratende Bank, den Anlagevermittler, aber auch gegen die Initiatoren des Fonds und dessen Vertrieb gerichtet werden.
Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
Stefan A. Seitz , Rechtsanwalt
Autoreninformation: Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stefan A. Seitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Wolfratshauser Straße 80, 81379 München Tel.: 089/72 30 87 65 , Fax.: 089/55 03 80 8 Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de |
Kanzleiprofil: Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten. |