Die Anleger des offenen Immobilienfonds DEGI International müssen sich noch etwas gedulden, bis sie ihre Auszahlung erhalten. Der Fonds hat seine für Oktober 2012 geplanten Ausschüttungen auf November verschoben.

Ein Beitrag der IVA Rechtsanwalts AG

Ursächlich für die Verschiebung sollen nach Angaben des Fondsmanagement geplante Immobilienverkäufe sein, die jedoch erst im November erfolgen werden. Aufgrund dessen habe man sich entschlossen, die für Oktober geplante Auszahlung um einen Monat zu verschieben.

Wie viel die Anleger am Ende der Abwicklung tatsächlich erhalten werden, bleibt abzuwarten. Eine Aussage dazu, wie hoch die nächste Auszahlung je Anteil sein wird, kann vom heutigen Zeitpunkt aus nicht getroffen werden. Abhängig ist dies im Wesentlichen von den durch das Fondsmanagement durchgeführten Immobilienverkäufen.

Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Die Anleger, die die Abwicklungsphase nicht abwarten möchten, könnten bereits jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen. So wurde beispielsweise in den uns bekannten Fällen, den auf Sicherheit bedachten Anlegern die Beteiligung am Immobilienfonds als nahezu Risikolos dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken wurden viele - auch auf Nachfrage - nicht hingewiesen. Dies ist jedoch eine Tatsache, über die man hätte die Anleger aufklären müssen.

Zusammenfassend ist betroffenen Anlegern zu empfehlen, mögliche Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Die IVA Rechtsanwalts AG vertritt Anleger von Offenen Immobilienfonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob auch Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.


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Ein Beitrag der IVA Rechtsanwalts AG

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