Privatanleger, denen griechische Staatspapiere als sichere Kapitalanlage von Banken empfohlen wurden, haben nun Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Nachdem die griechischen Staatspapiere zahlreichen Privatanlegern zwischen Ende 2010 und Anfang 2011 als sichere Kapitalanlage empfohlen wurden, sorgte der Schuldenschnitt im Frühjahr 2012 für eine böse Überraschung. Auf Grund der Collective Action Clause (CAC) wurden die alten Anleihen teils ohne Zustimmung der Gläubiger in neue Papiere nachträglich umgewandelt. Für die Anleger bedeutete es viel schlechtere Konditionen als bisher. Sie mussten auf den größten Teil ihres investierten Kapitals verzichten. Die neuen griechischen Anleihen haben auch viel längere Laufzeiten und werden deutlich weniger verzinst.

In zahlreichen Fällen bestehen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank, wenn der Anleger eine sichere Anlage mit kurzen Laufzeiten wünschte. Zwar galten Staatsanleihen immer als eine sichere Anlageform. Doch hätten Anleger in Zeiten der Finanzkrise besonders bei finanziell instabilen Ländern wie Griechenland auf mögliche Risiken hingewiesen werden müssen.

Betroffene Anleger, denen Griechenland-Anleihen als sichere Kapitalanlage empfohlen wurden sollten sich umgehend an einen auf Bank- uns Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, welche individuellen Ansprüche gegenüber der Bank bestehen

Autoreninformation:
Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stefan A. Seitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Wolfratshauser Straße 80, 81379 München
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Kanzleiprofil:

Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
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