Der Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett fordert die Anleger auf, weiteres Geld zu Verfügung zu stellen. Anleger sind nicht rechtelos und können Ansprüche geltend machen.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Post brachte den Anlegern der 2007 aufgelegten Schiffsbeteiligung OwnerShip Feeder Quintett schlechten Nachrichten ins Haus: Die Fondsgesellschaft fordert die Anleger der Schiffsbeteiligung auf, dem Fonds weiteres Geld zu Verfügung zu stellen. Bereits zuvor führten die wirtschaftlichen Probleme der Schiffe MS O.M. Aestatis, MS K-Water und MS Hoheriff zu verminderten Ausschüttungen für die Anleger des OwnerShip Feeder Quintett. Es mussten Einnahmen, welche die Frachter MS Sarah Friederich und MS Senta Friederich erwirtschaftet hatten, zur Sanierung der drei anderen Schiffe eingesetzt werden.

Nun werden auch die Anleger des OwnerShip Feeder Quintetts von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Schiffsbeteiligung tangiert. Was können Anleger des Schiffsfonds unternehmen, die nicht einfach weiteres Geld bezahlen möchten? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, welche Rechte und Ansprüche den Anlegern des OwnerShip Feeder Quintett zustehen.

Anleger haben Rechte und können Ansprüche geltend machen

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger des OwnerShip Feeder Quintetts unternehmen können. Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger oft nicht ausreichend über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage sollten Anleger des OwnerShip Feeder Quintett, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen und Möglichkeiten sind, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

Weitere Informationen:
http://www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche

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