Der Tanker des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 ist pleite. Das Schiff wird zwangsverwaltet. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert die Anleger des Fonds über Schadensersatzansprüche.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der Tanker „St. Katharinen“ der Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania ist insolvent und steht laut Fondstelegramm seit dem 09.08.2012 unter vorläufiger Zwangsverwaltung. Das Schiff des 2003 vom Fondshaus Hamburg aufgelegten Schiffsfonds fuhr zuletzt unter dem Charternamen MT St. Katharinen. Mit den Finanzen des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania stand es in den vergangenen Monaten nicht zum Besten. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds liegen deutlich unter Plan. Zudem wurde 2011 ein Betriebsfortführungskonzept beschlossen, um die Zahlungsfähigkeit der Schiffsbeteiligung zu erhalten. Jetzt musste der Tanker des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania jedoch Insolvenz anmelden.

Tanker wird vorläufig zwangsverwaltet

Doch die ausgefallenen Ausschüttungen nehmen sich harmlos neben den jetzt drohenden Verlusten im Insolvenzverfahren aus. Was können die Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania neben der Teilnahme am Insolvenzverfahren unternehmen, um ihr Geld zu retten? Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Investition in die Schiffsbeteiligung. So kann geklärt werden, welche weiteren Alternativen den Anlegern des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania offen stehen und ob ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die Insolvenzanmeldung des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania zeigt, dass Verlustrisiken sich realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

Fehlerhafte Anlageberatung kann zu Schadensersatz führen

Wurden Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

Weitere Informationen:
http://www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche

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