Die jährliche Verwaltungsvergütung des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest wurde erhöht. Was können Anleger tun, die mit dieser Managemententscheidung nicht einverstanden sind oder nicht an der jahrelangen Abwicklung teilnehmen möchten?

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Es ist ein kleiner Mosaikstein und dennoch ein möglicher Stein des Anstoßes: Die jährliche Verwaltungsvergütung des in Abwicklung befindlichen offen Immobilienfonds KanAm Grundinvest wurde ab 01.07.2012 auf 1,2 % erhöht. Ein Teil dieses Geldes soll dem Vertrieb in Form von Bestandsprovisionen zugute kommen. Zuvor lag die Verwaltungsvergütung bei 0,825 %. In einem Kommentar in der Onlineausgabe (08.08.2012) des Magazins Das Investment bezeichnet Björn Drescher, Geschäftsführer der Drescher & Cie., dieses Vorgehen zwar als vertretbare und legale Entscheidung des Managements, die aber nichtsdestotrotz ein „Gschmäckle“ hinterlasse.

Verwaltungsvergütung steigt von 0,825 % auf 1,2 %

Die Verwaltungsvergütung sei zwar unter der Höchstgrenze von 1,5 %, dennoch sei eine Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt laut Drescher ein „falsches Signal an Anteilsinhaber“. Der offene Immobilienfonds KamAm Grundinvest wurde im Februar 2012 aufgelöst und wird bis ins Jahr 2016 abgewickelt. Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger, die nicht an der jahrelangen Abwicklung des offenen Immobilienfonds teilnehmen möchten?

Anleger des KanAm Grundinvest können ihre Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann ermittelt werden, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. So kann klärt werden, ob die Anleger beispielsweise über alle Risiken, die mit einer Investition in den KanAm Grundinvest verbunden sind, aufgeklärt wurden. Zu diesen Risiken zählt beispielsweise, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann oder die Liquidation, wie sich beim KanAm Grundinvest jetzt gezeigt hat. Wegen der Möglichkeit, offene Immobilienfonds zu schließen, war die jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht gegeben.

Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden

Wurden die Anleger nicht ausreichend über die verschiedenen Risiken einer Beteiligung am KanAm Grundinvest aufgeklärt, haben sie gut Chancen, dass sie sich von ihren Anteilen an dem offenen Immobilienfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberater fordern können. Damit müssen sie nicht das Ergebnis der bis in Jahr 2016 andauernden Abwicklung abwarten, um ihr Geld wieder zu bekommen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits zahlreiche Anleger des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest.

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

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