Darlehen könnten etlichen geschlossene Immobilienfonds in den kommenden Monaten in Verlegenheit bringen. Welche Möglichkeiten stehen Anlegern offen?

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Steht die Zukunft etlicher geschlossener Immobilienfonds unter keinem guten Stern? Steuern sie auf eine Krise zu, wie sie augenblicklich bei den Schiffsfonds und offenen Immobilienfonds herrscht? Die Welt berichtet am 10.07.2012 (Onlineausgabe), dass jeder zehnte geschlossene Immobilienfonds in Deutschland zu einem Sanierungsfall werden könnte. Einer Studie des Analysten Deutsche Fondsresearch zufolge besteht gerade bei älteren Fonds die Gefahr, dass die Mieteinnahmen nicht mehr ausreichten, um die Kredite der Fonds bedienen zu können. Die bei geschlossenen Immobilienfonds übliche Fremdfinanzierung kann sich somit als Achillesferse entpuppen. Geschlossene Immobilienfonds sind Kapitalanlage, die es Anlegern ermöglichen, in (Groß)Immobilien zu investieren.

Grund für die drohende Schieflage ist laut der Studie der Deutschen Fondsresearch, dass bei einem Drittel der Fonds in den nächsten 3 Jahren Kredite refinanziert werden müssen. Allerdings verfügten nur etwa 70 % der betroffenen Immobilienfonds über gute Vermietungsquoten und damit ausreichende Einkünfte. Bei den übrigen Fonds könnte es eng werden, wenn die Laufzeit der Darlehen sich dem Ende nähert. Denn die Banken sind seit der Finanzkrise nicht mehr so freigiebig bei Krediten wie ehedem. Für die betroffenen Immobilienfonds könne die Anschlussfinanzierung daher Probleme aufwerfen. Sanierungen und Schlimmeres könnten nicht ausgeschlossen werden.

Diese Perspektive ist keineswegs angenehmen für Anleger, denen die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds seinerzeit als sichere Geldanlage empfohlen wurde. Doch sind betroffene Anleger keineswegs rechtelos. Wurden Anleger falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Typische Beratungsfehler sind zum Beispiel, dass Anlegern im Anlageberatungsgespräch nicht gesagt wurde, dass geschlossene Immobilienfonds Unternehmen sind, die auch pleite gehen können. Oder sie wurden nicht über Provisionen aufgeklärt. Anleger, die wissen möchten, ob auch sie Schadensersatzansprüche geltend machen können, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Beteiligung an ihrem geschlossenen Immobilienfonds überprüfen zu lassen. Jedoch ist gerade bei älteren Immobilienfonds zu beachten, dass Ansprüche verjähren können.

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

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