"Bankberater haben auf der ganzen Linie versagt!" Rund 275.000 - 300.000 Privatanleger haben sich nach Schätzungen von Fachleuten in Deutschland mit mehr als 30 Mrd. € an Schiffsfonds beteiligt.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Ende 2008 einhergehende massive Verfall der Charterraten lässt Containerschiffe, Tanker und Frachter in die roten Zahlen fahren. "Nur wenige Schiffe sind heute noch in der Lage, die aufgenommenen Kredite vereinbarungsgemäß zu bedienen und die prospektierten Ausschüttungen zu leisten", stellt Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dessen Kanzlei eine große Zahl von Schiffsfonds-Anlegern vertritt, fest. Da sich auf den Chartermärkten bislang keine nachhaltige Erholung abzeichne, rechnet Nittel mit einer starken Zunahme der Insolvenzen von Schiffsfonds in den nächsten 12 Monaten.

Die Pleitewelle trifft nicht nur vermögende Privatanleger. Gerade Kleinanleger waren es, denen ab 2005 nach dem Auslaufen der "Steuermodelle" die riskanten Schiffsfondsbeteiligungen von ihren Banken und Sparkassen angeboten wurden. Über die Risiken dieser spekulativen Investments wurde dabei in der Regel nicht gesprochen. Anlegeranwalt Nittel sieht eine Ursache der immer wieder zu beobachtenden Falschberatung in den hohen Provisionen: "Wenn ein Kundenberater bis zu 14% Provisionen mit dem Vertrieb von Schiffsbeteiligungen erwirtschaften kann, nimmt man es mit der Aufklärung über Risiken schon mal nicht so genau." Deshalb verwundert es den Anlegeranwalt nicht, dass sich immer mehr Kleinanleger hilfesuchend an ihn wenden, bei denen plötzlich Ausschüttungen ausbleiben oder bereits gezahlte Ausschüttungen zurückgefordert werden.

Den allermeisten Schiffsfonds-Anlegern war gar nicht bekannt, dass sie sich an einer riskanten Anlage beteiligen, fasst Anwalt Nittel die zahlreichen Gespräche mit geschädigten Bankkunden zusammen: "Ihr Berater hat ihnen nicht gesagt, dass Charterraten schwanken und Schiffsbetriebskosten steigen können, welche Risiken mit der hohen Kreditaufnahme der Schiffsfonds, die zum Teil auch noch in Yen erfolgten, verbunden waren, dass Ausschüttungen ausbleiben, Anteile an Schiffsfonds faktisch unveräußerlich sind und die Beteiligung auch mit einer Pleite und dem Totalverlust des investierten Geldes enden kann." Für Nittel haben zahlreiche Banken und Sparkassen "bei der Beratung im Zusammenhang mit Schiffsbeteiligungen auf ganzer Linie versagt!"

Dass es sich bei Schiffsfonds um hochkomplexe Beteiligungen handelt, begünstigt nach der Erfahrung des Fachanwalts Schadenersatzklagen. "Mit der Komplexität geht ein hoher Erklärungs- und Beratungsaufwand einher, dem die Banken und Sparkassen in der Regel nicht genügt haben", so Nittel und weiter: "In 30 Minuten bis 1 Stunde lässt sich ein Schiffsfonds einem unerfahrenen Anleger nicht erklären." Mehr Zeit haben sich die Berater aber in der Regel nicht genommen. Auch das finanzielle Interesse der Kreditinstitute an den überaus satten Provisionen wurde nur in wenigen Ausnahmefällen dem Kunden gegenüber offengelegt. Der Bundesgerichtshof fordert von den Banken und Sparkassen aber, ihre Kunden über diese "kickbacks" umfassend zu informieren.

"In vielen Fällen lassen sich mit den Banken außergerichtliche Einigungen erzielen, in anderen müssen Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden." In Anbetracht der zahlreichen Möglichkeiten für Beratungsfehler sieht Fachanwalt Nittel gerade bei Schiffsfondsbeteiligungen gute Erfolgsaussichten für die Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger.

Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht:


Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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