Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Schlechte Nachrichten für die Anleger des ATLANTIC-Fonds "Charlotte C. Rickmers". Wie der Informationsdienst fondstelegramm meldet, befindet sich der Fonds trotz des bereits umgesetzten Sanierungskonzepts , bei dem die Schiffsgesellschaft mit Gesellschafterdarlehen gestützt wurde, erneut in großen Schwierigkeiten. Als Alternative zur drohenden Insolvenz der Schiffsgesellschaft werden der sofortige Verkauf des Schiffs zum derzeitig denkbar niedrigen Preis von 25. Mio. US-Dollar oder eine weitere Kapitaleinlage der Gesellschafter von 24% der Kommanditeinlage genannt. Ob die Gesellschafter bereit sind, noch einmal Kapital in dieser Höhe nachzuschießen, ist angesichts der fehlenden Aussichten auf eine nachhaltige Erholung auf dem Chartermarkt für Containerschiffe äußerst fraglich.

Nach unseren Erfahrungen wurden die Beteiligungen zumeist über Sparkassen vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung erklärten, waren in den Beratungen insbesondere folgende Mängel festzustellen:

- Hoher Anteil der Weichkosten: Die Höhe der nicht direkt in die Schiffsinvestition fließenden Anteils der von den Anlegern aufgebrachten Gelder wurde gegenüber den Anlegern regelmäßig nicht offengelegt.

- Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurde ein großer Teil des von Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben. Die Anleger wurden über die Details der Mittelverwendung nicht informiert.

- Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, wie hoch alleine die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen waren. Bei einem Wert von über 15% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.

- Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskanteunternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.

- Als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am ATLANTIC-Fonds "Charlotte C. Rickmers" als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Gerne stehen wir Anlegern des ATLANTIC-Fonds "Charlotte C. Rickmers" für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht:


Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de

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