Landgericht Berlin entscheidet zu Gunsten geschädigter Anleger. Ein weiteres Urteil, das Anlegern offener Immobilienfonds Hoffnung macht, wurde am 10. Mai 201 2 vom Landgericht Berlin verkündet. (Az. 27 O 627/11).

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Gericht sprach einem Anleger Schadenersatz zu, dem im Jahr 2008 die Investition in den offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value als sichere Anlage empfohlen worden war.

Aus unserer Sicht kein Einzelfall: Alle offenen Immobilienfonds wurden gegenüber unseren Mandanten in der Beratung als sichere Anlagen dargestellt, zum Teil sogar als "mündelsichere Anlagen". Dennoch hatten sich, wie das Landgericht Berlin zutreffend erkennt, bereits seit 2004 enorme Risiken für den weltweiten Immobilienmarkt und damit auch für die offenen Immobilienfonds abgezeichnet. Das Landgericht Berlin führt dazu aus:

"Ein offener Immobilienfonds war im Jahre 2008 aufgrund der sich bereits ab 2004 abzeichnenden Schwierigkeiten mit Immobilienfonds, die seit dem Jahre 2007 aufgrund der Entwicklung auf dem US-amerikanischen Immobilienmarkt in eine echte Immobilienkrise und anschließend in eine Weltwirtschaftskrise ausuferten, wohl keine sichere Anlageform, die man einem Anleger mit dem Profil des Klägers ohne Hinweis auf absehbare Risiken hätte empfehlen dürfen."

Dementsprechend stellte es zumindest ab dem Jahr 2008 einen Beratungsfehler dar, einem Anleger, der eine sichere Anlage sucht, einen offenen Immobilienfonds wie AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, und TMW Immobilien Weltfonds oder auch einen Immobilien-Dachfonds wie DJE Real Estate, Premium Management Immobilien Anlagen oder SEB Kapitalprotekt P zu empfehlen.

Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir vertreten zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnten bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen.

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Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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