Für die Anleger völlig unerwartete Schwierigkeiten sind beim Wölbern-Fonds England 1 aufgetreten. Es gibt bereits seit 2010 Auseinandersetzung mit der finanzierenden Bank über die Bewertung der Fondsimmobilie.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Bank hat die Immobilie vertragsgemäß neu bewerten lassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass im Darlehensvertrag vereinbarte Untergrenzen im Verhältnis von Immobilienwert zu Kredit (Loan to Value) durchbrochen wurden. Die Bank macht nunmehr entsprechend der Vereinbarungen im Darlehensvertrag Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft geltend und fordert eine Sondertilgung. Grundsätzlich gewährend loan-to-value Vereinbarungen der finanzierenden Bank das Recht, vom Darlehensnehmer eine Sondertilgung zu verlangen, mit der das Verhältnis von Immobilienwert zu Darlehenssumme wieder in das vereinbarte Verhältnis gebracht wird.

Prospektfehler

Besonders brisant: Die entsprechenden Vereinbarungen im Darlehensvertrag sind im Fondsprospekt des Wölbern Fonds England 1 nicht erwähnt. Da diese Vertragsklauseln ganz erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Liquiditätssituation des Fonds haben können, als auch bei Nichteinhaltung der Vereinbarung regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht der Bank besteht, die dann das Fondsobjekt verwerten kann, hätte auf die Klauseln und ihre mögliche Auswirkung im Prospekt hingewiesen werden müssen. Dass dies unterschlagen wurde, stellt nach unserem Dafürhalten einen eklatanten Prospektfehler dar, der Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds begründet.

Schadenersatz wegen Beratungsfehlern


Außerdem hätten die Berater die Anleger im Beratungsgespräch auf diese Klauseln und die aus ihnen resultierenden Risiken hinweisen müssen, was ebenfalls nicht geschehen ist. Auch die Anlageberater haften deshalb den Anlegern auf Schadenersatz.

Tino Ebermann, Rechtsanwalt

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