Wieder wurde eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs verhindert, indem im letzten Moment der Versicherer seine Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden wegen Falschberatung zurückzog.

Verhandlungstermin zu Ansprüchen gegen englischen Lebensversicherer (Clerical Medical) aufgehoben

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute den in den Pressemitteilungen Nrn. 191/2011 und 6/2012 angekündigten Verhandlungstermin zu Ansprüchen gegen einen englischen Lebensversicherer (Clerical Medical) aufgehoben, nachdem dieser in der anberaumten Sache seine eigene Revision zurückgenommen und den von der Streithelferin der Klägerin mit ihrer Revision weiterverfolgten Hauptantrag auf Zahlung einer Versicherungsleistung von 254.500 Euro anerkannt hat.

Der IV. Zivilsenat wird nunmehr in anderen Revisionsverfahren aus diesem Komplex alsbald Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen.

BGH, IV ZR 269/10

Landgericht Chemnitz – Urteil vom 27. September 2009 – 4 O 2454/08
Oberlandesgericht Dresden – Urteil vom 22. September 2010 – 7 U 1358/09

Pressemitteilung des BGH Nr. 19/2012
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