Eine Bank muss einem ehemaligen Kunden 4.228,42 Euro erstatten, die das Geldinstitut bei der vorzeitigen Ablösung eines Immobilienkredits als Vorfälligkeitsentschädigung einbehalten hatte. Die Bankberechnung war zum Nachteil des Verbrauchers.

Der betroffene Verbraucher hatte sich an die Verbraucherzentrale Hamburg gewandt. Die überprüfte die von der Bank errechnete Vorfälligkeitsentschädigung und kam zu dem Ergebnis, dass diese um mehr als 4.000 Euro überhöht war. Der Kunde suchte mit diesem Ergebnis dann Hilfe bei dem Ombudsmann der Volksbanken. Der hielt die falsche Bankberechnung jedoch zum Nachteil des Verbrauchers für richtig. Daraufhin bat der Kunde die Verbraucherzentrale Hamburg, für ihn den ausstehenden Betrag vor Gericht zu erstreiten.

Vorfälligkeitsentschädigungen oftmals falsch berechnet

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Ablösesumme, die Geldhäuser von Immobilienkreditkunden verlangen, wenn sie aus ihrem Kreditvertrag vor Ablauf aussteigen wollen oder müssen. Über die Einzelheiten der Berechnung gibt es immer wieder Streit. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Vorfälligkeitsentschädigungen der Banken gemessen an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oft zu hoch sind. In drei von zehn Fällen gibt es Differenzen“, so Christian Schmid-Burgk von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Hinweis: Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet Kreditnehmern einen Rechenservice Vorfälligkeitsentschädigung an, um die Zahlungen ihrer Banken zu überprüfen. Näheres unter www.vzhh.de Suchbegriff "Vorfälligkeitsentschädigung".

Gericht:
Amtsgericht Laufen, Urteil vom 8.11.2011, Aktenzeichen: 2 C 25/11

Verbraucherzentrale Hamburg