Wie schon zum Vorgängerfonds Lloyd Britische Kapital Leben III. GmbH & Co. KG mussten die Rechtsanwälte der Kanzlei Nittel feststellen, dass die Beratungsgespräche vielfach mangelhaft waren. Nachfolgend einige Punkte, die einen Schadensersatzanspruch auslösen.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Britische Lebensversicherungen sind ein komplett anderes Produkt als deutsche. Es gibt keine garantierten Verzinsungen. Die den Policen zuzuschreibenden hängen davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Versicherer mit seinen Kapitalmarktgeschäften im jeweils vorausgehenden Jahr war. Da sehr viel mehr in Aktien und innovative Produkte investiert wird, als in Deutschland, ist das Risiko sehr viel höher, dass Wertzuwächse und Boni ausbleiben. Obwohl natürlich ein Geschäft mit Lebensversicherungen eine hohe Seriosität vermittelt, handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Solche sind jedenfalls nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Teil- und Totalverlustrisiken sind - wie in den Prospekten beschrieben - nicht auszuschließen. Vielfach wurden diese aber mit dem Hinweis abgetan, ein Beipackzettel müsse ja schließlich auch jedem Medikament beigefügt sein. Auch hier blieb den Mandanten wiederum oftmals völlig unbekannt, dass sie sich an einer österreichischen Gesellschaft beteiligen. In vielen Fällen war den Anlegern schon die Rechtsform der GmbH & Co. KG nach deutschem Recht unbekannt; in keinem Fall wurde auch nur ansatzweise der Versuch unternommen, die Grundzüge der GmbH & Co. KG nach österreichischem Recht zu erläutern.

Der Prospekt geht davon aus, dass die in den Jahren 2000 bis 2005 stark rückläufigen Renditen ("Bonuskürzungen") zu sehr günstigen Kaufpreisen geführt habe, was für das Konzept vorteilhaft sei. Der im Prospekt enthaltene Hinweis, Anleger sollten vor Zeichnung einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wurde bisher in keinem einzigen Beratungsgespräch erteilt.

Der Prospekt verschweigt, dass es im Herbst 2006 den Vorgängerfonds immer noch nicht gelungen war, ihre Mittel vollständig zu investieren. Nach der Leistungsbilanz der Lloyd Fonds AG für 2005 (vom September 2006) hatte beispielsweise der Fonds Lloyd Britische Kapital Leben II. GmbH & Co. KG im Jahr 2005 noch nicht ansatzweise die geplanten Investitionen durchführen können; das hatte sich erst im ersten Halbjahr 2006 gebessert. Dass zur Erhöhung der Investitionen (nicht nur zur Finanzierung der laufenden Versicherungsprämien!) von der Gesellschaft Kredite aufgenommen werden sollten, wurde sehr oft in den Beratungen nicht erwähnt, ebenso wenig die daraus resultierenden Risiken.

Ebenfalls kam praktisch nie zur Sprache, dass gar nicht feststeht, in welche Policen der Fonds investiert. Dieses sog. Blindpool-Risiko wird im Prospekt zwar ansatzweise ausgeführt, fand aber nicht Eingang in die Beratung. Die beratenden Banken und Sparkassen haben ihre Kunden nicht darüber aufgeklärt, dass und in welcher Höhe sie für eine erfolgreiche Empfehlung geldwerte Vorteile (sog. Kickbacks) erhalten werden (und später auch erhalten haben). Oft wurden den Anlegern ein Formular "Checkliste/Aufklärungshinweise/Ergänzendes Protokoll für die Beratung" zur Unterzeichnung vorgelegt. Regelmäßig war dies nach der Beitrittserklärung zu unterschreiben. Die dortigen Punkte wurden in keinem von uns untersuchten Fall vollständig mit dem jeweiligen Anleger vollständig durchgesprochen, obwohl es ausgerechnet dazu vorgesehen war. Regelmäßig wurde das als lästiger Formalismus abgetan.

Die beschriebenen Beratungsfehler begründen Schadensersatzansprüche gegen den Berater. In vielen Fällen haben Anleger dieses Fonds gute Chancen, ihre Beteiligung im Wege des Schadensersatzes rückabzuwickeln. Sie können damit ihr investiertes Kapital zurückerhalten.

Wollen Sie wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Ich stehe Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-britische-kapital-leben-iv.-gmbh-co.-kg-schadenersatz-fuer-fondsanleger.html

Pressekontakt/Agentur:

Mathias Nittel
Rechtsanwalt |Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Heidelberg: Hans-Böckler-Staße 2A, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221-91577-0, Fax: 06221-91577-29
München: Residenzstraße 25, 80333 München, Tel.: 089 255 498 50, Fax: 089 255498 55
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet : www.nittel.co

Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.