Immobilien werden verkauft, der Fonds abgewickelt. 17,6 Mio. € haben rund 700 Anleger in den im Jahr 2003 von Blue Capital aufgelegten Immobilienfonds BC Österreich 1 (Blue Capital Europa Immobilien GmbH & Co. Vierte Objekte Österreich KG) investiert.

Der Fonds kaufte davon vier Bürogebäude in Wien. Jetzt droht den Fondsanlegern der Verlust von rund 50 % ihrer Einlage, wie das Internetportal Graumarktinfo berichtet. Massive Leerstände in einem Fondsobjekt, niedrigere Mieten bei der Anschlussvermietung und der Umstand, dass die Hälfte der Kredite des Fonds in Schweizer Franken abgeschlossen wurde, der sich gegenüber dem Euro erheblich verteu: Immobilien werden verkauft, der Fonds abgewickeltert hat, zwingen danach das Fondsmanagement zur Veräußerung aller Fondsobjekte und zur Abwicklung des Fonds.

Falschberatung bei der Anlageentscheidung

Für Anleger, die sich am Blue Capital Immobilienfonds BC Österreich 1 beteiligt haben, stellt sich die Frage, ob sie im Vorfeld der Anlageentscheidung richtig und vor allem vollständig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden.

  • In vielen der uns bekannten Fälle wurde die Beteiligung am Immobilienfonds BC Österreich 1 wahrheitswidrig als sichere und lukrative Anlage dargestellt.
  • Dabei handelt es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung, die mit entsprechenden Verlustrisiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Betrages gehen können, verbunden ist. Darauf wurden die Anleger regelmäßig nicht hingewiesen.
  • Hinzu kommt, dass auch das Risiko, dass bei Anschlussvermietungen die prospektierten Mieten nicht erzielbar sein könnten, oftmals verschwiegen wurde.
  • Auch über den Umstand, dass bei einem Wechsel der Mieter Kosten für Leerstand, Mietersuche, Modernisierung und Anpassung der Mieträume an die Bedürfnisse des Nachmieters anfallen, die bei der Fondskalkulation zu berücksichtigen gewesen wären, wurde nicht hingewiesen.
  • Die beratende Bank hat für den Vertrieb der Anteile am Immobilienfonds BC Österreich 1 Provisionen, so genannte Rückvergütungen oder Kick-backs erhalten. Keiner unserer Mandanten wurde von seinem Bankberater über diesen Umstand informiert. Nach der kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichthofs wäre die Bank verpflichtet gewesen, die Anleger von sich aus über ihr Provisionsinteresse aufzuklären. Nach unserer Erfahrung ist nahezu auszuschließen, dass die Bankberater ihre Kunden von sich aus auf die Höhe der Provision hingewiesen haben. Schadenersatzansprüche der Anleger des Immobilienfonds BC Österreich 1 werden daher in den allermeisten Fällen bereits aus diesem Grund durchsetzbar sein.
  • Als Anleger einer Kommanditgesellschaft haften Anleger nur in Höhe ihrer Einlageverpflichtung. Erhalten sie aber von der Fondsgesellschaft Ausschüttungen, die nicht durch Bilanzgewinne gedeckt sind, lebt die Haftung wieder auf. Die Folge: der Anleger haftet in Höhe der vermeintlichen Ausschüttungen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft, zum Beispiel der die Fremdfinanzierung stellenden Bank. Unter bestimmten Umständen müssen sie daher die Ausschüttungen zurückzahlen. Hierüber hätte bei der Beratung aufgeklärt werde müssen.
  • Für die Anlageentscheidung kommt den im Fondsprospekt zusammengestellten Informationen eigentlich eine große Bedeutung zu. Der Anleger kann hier alle für seine Entscheidung erforderlichen Informationen in Ruhe nachlesen. Dies geht nur dann, wenn ihm der Prospekt rechtzeitig vor der Zeichnung der Beteiligung überlassen wird. In der überwiegenden Zahl der uns bekannten Fälle wurde dies unterlassen und den Prospekt erst nach Zeichnung übergeben. Dies reicht zur Aufklärung der Anleger nicht aus.

Schadenersatz für Anleger

Anleger des Blue Capital Immobilienfonds BC Österreich 1, die von ihrem Berater über diese Punkte nicht informiert wurden, haben gute Chancen, mit Erfolg Schadenersatzansprüche gegen den Berater durchzusetzen und die drohenden Verluste abzuwenden. Der Anspruch ist darauf gerichtet, das investierte Kapital zurückzuerhalten. Im Gegenzug erhält der Berater den Fondsanteil und muss den Anleger von etwaigen Verbindlichkeiten aus der Beteiligung freistellen.

Wenn auch Sie in in den Immobilienfonds BC Österreich 1 investiert haben und wissen wollen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind: Rufen Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch an – wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt


Link: www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/wealthcap-bc-oesterreich-1-schadenersatz-fuer-anleger-des-gescheiterten-immobilienfonds.html

Pressekontakt/Agentur:

Mathias Nittel
Rechtsanwalt |Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Heidelberg: Hans-Böckler-Staße 2A, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221-91577-0, Fax: 06221-91577-29
München: Residenzstraße 25, 80333 München, Tel.: 089 255 498 50, Fax: 089 255498 55
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet : www.nittel.co

Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.