Banken dürfen kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank entschieden.

Der Sachverhalt

Laut Geschäftsbedingung der Bank bekommen die Kunden den Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen. Ähnliche Gebührenklauseln für die sogenannten Zwangskontoauszüge verwenden zahlreiche andere Banken und Sparkassen.

Die Entscheidung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte das Entgelt als unzulässig kritisiert. Eine Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden. Dies ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt.

Eine solche Ausnahme hat das Landgericht Frankfurt im Fall der Deutschen Bank verneint. Wenn der Kunde die Kontoauszüge nicht abhole, verlange er damit nicht deren Zusendung. Es stehe im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.

Das Urteil hat keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken.

Gericht:
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 8.04.2011 (2-25 O 260/10) - nicht rechtskräftig

Pressemitteilung der
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin