Tausende Kapitalanleger haben zur Finanzierung von geschlossenen Fonds Darlehensverträge mit DSK Bank und der Allbank abgeschlossen, die später zunächst durch die GE Money Bank GmbH und dann durch die GE Capital Bank AG fortgeführt wurden.

Eine Mitteilung der Rechtsanwälte Guido Kluck und Stefan Weste

Konkret handelt es sich bei den meisten Darlehensverträgen um sog. „unechte Abschnittsfinanzierungen“, mit einer Gesamtlaufzeit von 15 Jahren und einer Zinsfestschreibung für die Dauer von 10 Jahren. In einer Vielzahl dieser Darlehensverträge (insbesondere in denen der Jahre 2002,2003) fehlen wesentliche, gesetzlich vorgeschriebene Angaben für Verbraucherkreditgeschäfte, da sie lediglich einen Abschnittsgesamtbetrag für die Dauer der ersten Zinsfestschreibung ausweisen, jedoch keinen Gesamtbetrag für die voraussichtliche Gesamtlaufzeit des Darlehensvertrages.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) führt das Fehlen dieser Angaben dazu, dass die Darlehensnehmer statt des vertraglich vereinbarten Zinssatzes (meist über 6%) lediglich den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 4% schulden. Der niedrigere Zinssatz von 4% gilt hierbei nicht nur für die Dauer der Zinsfestschreibung, sondern für die gesamte Darlehenslaufzeit.

Die Darlehensnehmer haben somit gegenüber der GE Capital Bank AG einen Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher über den Zinssatz von 4% hinausgehenden Zinszahlungen. Aufgrund der Verjährungsvorschriften müssen die Ansprüche für das Jahr 2007 zwingend noch vor dem 31. Dezember 2010 geltend gemacht werden. Gemeinsam mit den Ansprüchen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 kommen so leicht mehrere Tausend Euro zusammen.

Die Kanzlei K&W Legal hat bereits für eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich diese Forderungen gegenüber der GE Capital Bank AG geltend gemacht, die die Zinsrückzahlungen i. d. R. sofort anerkennen.

Sollten Sie ebenfalls betroffen sein und Fragen zur Vorgehensweise oder zur rechtlichen Beurteilung Ihres Falles haben, so können Sie uns hierzu gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren und erhalten umgehend einen Rückruf von uns.


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K&W Legal ist eine, im Jahr 2010 durch die Rechtsanwälte Guido Kluck und Stefan Weste in Berlin gegründete, bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei, deren Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht liegt und sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Prozessvertretung umfasst. Unsere Mandanten sind neben Privatpersonen vornehmlich kleine und mittelständische Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen, für die wir sämtliche Aufgaben einer eigenen Rechtsabteilung übernehmen.

K&W Legal sieht sich als modernes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit der Zielsetzung, bei der Beantwortung rechtlicher Fragestellungen grundsätzlich die betriebswirtschaftlichen Belange seiner Mandanten zu berücksichtigen. Unternehmen kommt es nicht darauf an Recht zu haben, sondern vielmehr wirtschaftlichen Erfolg. Mit diesem Verständnis bieten wir unseren Mandanten wirtschaftliche und kosteneffiziente Lösungen an und versuchen durch präventive Beratung langwierige und teure Prozesse nach Möglichkeit schon im Vorfeld zu vermeiden.

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Die Rechtsanwälte von K&W Legal verfügen neben einer fundierten juristischen Ausbildung durch Jurastudium, Referendariat und praktischer Berufserfahrung als Anwalt, auch über wirtschaftsrechtliche Zusatzqualifikationen in Form von Masterstudiengängen und ständigen Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen und gewährleisten somit eine Rechtsberatung auf höchstem Niveau.


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