Einem Mitarbeiter des Ordnungsdienstes wurde vorgeworfen, von einem Imbiss-Betreiber vergünstigte Speisen entgegengenommen zu haben ("All Inclusive" für 5,- Euro). Als Gegenleistung erwartete der Imbiss-Betreiber, dass seine Kunden, die unerlaubt am Imbiss parkten, unbehelligt bleiben.

Können Arbeitgeber generell das Nutzen privater Elektrogeräte, wie Kaffeemaschinen oder Kühlschränke, am Arbeitsplatz verbieten? Wie sieht es mit der Überprüfung der Betriebssicherheit von Elektrogeräten aus? Kann der Arbeitgeber mich wegen Stromdiebstahls fristlos kündigen?

Die Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts (§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG) darstellen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Geldentschädigung verpflichten.

Den Mitarbeitern der Beklagten war es gestattet, über die Telefonanlage private Anrufe zu tätigen. Eine Bürokauffrau nutzte die Gelegenheit und rief mehrfach bei der Gewinn-Hotline eines Radiosenders an. Insgesamt fielen Kosten in Höhe von 18,50 Euro an. Der Arbeitgeber kündigte fristlos.

Die neuen Firmenfahrzeuge waren so lackiert, dass es bei geschlossener Tür den Eindruck erweckte, die Tür sei aufgeschoben, während aus Kaffeebohnen Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps herausragten. Mit so einem Puffauto wollte der Mitarbeiter keine Geschäfte mehr tätigen. Es folgte die fristlose Kündigung.

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Vergütung von Umkleide- und Waschzeiten eines Werkstattmitarbeiters. Bei der Beklagten handelt es sich um ein städtisches Verkehrsunternehmen, bei dem der Kläger seit 1996 als Kfz-Mechaniker beschäftigt ist.

Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und den beklagten Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500,00 EUR verurteilt.

Eine Krankenschester entnahm aus dem Kühlschrank 8 halbe belegte Brötchen, welche für externe Mitarbeiter bestimmt waren. Die Brötchen wurden durch eigene Mitarbeiter gegessen. Mindestens eine Hälfte verzehrte sie selbst. Es folgte die fristlose Kündigung. Zu Recht?

Weigert sich ein erheblicher Teil der Belegschaft mit einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Arbeitnehmer nach verbüßter Haftstrafe zusammenzuarbeiten, kann dies nach wiederholten Arbeitsniederlegungen von Kollegen den Ausspruch einer sog. "Druckkündigung" rechtfertigen.

Bis zum Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes trug eine Sozialpädagogin ein Kopftuch. Nach Aufforderung hat sie das Kopftuch abgesetzt und trug seitdem eine Mütze, durch die ihre Haare und Ohren vollständig verdeckt waren. Der Aufforderung, auch die Mütze abzulegen, kam die Pädagogin nicht nach. Es folgte eine Abmahnung.