Nürnberg (D-AH) - Ein tariflich oder laut Arbeitsvertrag zustehendes Urlaubsgeld muss erst ausgezahlt werden, wenn der Urlaub wirklich angetreten wird. Wer dauerhaft krank ist, muss sich jedoch gedulden.

Arbeitsunfähigkeit - Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber mit Hilfe eines Detektives dabei erwischt, wie er trotz Krankschreibung arbeitet, muss der Mitarbeiter die Kosten für den Privatermittler tragen.

Kündigungsschutzklage - Als der Arbeitnehmer seine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhielt, ging er einen Tag später in das für ihn zuständige Gewerkschaftsbüro und gab dort die Unterlagen an eine Mitarbeiterin mit der Bitten, eine Klageerhebung in die Wege zu leiten.

Der Arbeitgeber hat nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

Die Ansprüche auf Gewährung und Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums sowie darüber hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist, § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG.

BAG - Ermöglicht bei einem Telefongespräch einer der Gesprächspartner einer im Raum befindlichen weiteren Person zielgerichtet, das Gespräch heimlich mitzuhören, indem er z.B. den Raumlautsprecher des Telefons anstellt oder das Gerät vom Ohr weghält, verletzt er das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners.

Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann je nach Umfang und Intensität eine fristlose Kündigung oder ordentliche Kündigung rechtfertigen, ohne dass es zuvor einer wirksamen Abmahnung bedarf. Dies gilt auch bei nur verbalen sexuellen Belästigungen.

Eine Messerattacke auf eine Arbeitskollegin ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn die Tätlichkeit außerhalb des Betriebs und aus rein familiären Gründen erfolgte. Dies hat das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 06.01.2009 entschieden (5 Sa 313/08).

Lohnfortzahlung - Unterzieht sich eine Angestellte wegen einer Unfruchtbarkeit einer Hormontherapie und erkrankt sie infolge dessen, hat sie im Falle der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Kündigungen drohen in fast allen Branchen. Da ist eine satte Abfindung doch das vielzitierte Glück im Unglück. Dabei besteht auch nach längerer Betriebszugehörigkeit nicht automatisch ein Rechtsanspruch auf Abfindung, wenn der Arbeitsplatz verloren geht.