Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss einem 61jährigen Mann Prozesskostenhilfe versagt, der auf Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung gemäß § 15 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) klagt.

Urteil: Das Mithören eines Telefongesprächs über den Lautsprecher, darf nicht als Beweis für eine fristlose Kündigung verwendet werden. Dem steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners gegenüber.

Urteil - Wer über Monate hinweg von seinem Arbeitsplatz teure 0900 Nummern anruft, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dem Arbeitgeber ist die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses durch den finanzellen Nachteil nicht mehr zumutbar.

Ein Auswahlverfahren, welches einen kurzen telefonischen Erstkontakt mit Bewerbern für eine Tätigkeit als Postzusteller vorsieht, kann Bewerber, deren Muttersprache nicht deutsch ist, wegen ihrer ethnischen Herkunft mittelbar benachteiligen.

Arbeitskündigung - Einem Entsorgungsmitarbeiter wurde fristlos gekündigt, weil er einen Gegenstand aus dem Sperrmüll an sich nahm. Die fristlose Kündigung wurde durch das Landesarbeitsgericht erneut für unwirksam erklärt.

(ARAG) - 28,2 Prozent der Deutschen müssen gelegentlich auch an Sonn- und  Feiertagen arbeiten. Aber unter welchen Voraussetzungen ist das überhaupt erlaubt? Was gilt, wenn der Arbeitgeber plötzlich Sonntagsarbeit anordnet? ARAG Experten schaffen Klarheit.

Arbeitskündigung - Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

Beleidigung gegenüber Kollegen - Wer sich trotz einer Abmahnung nicht zusammenreissen kann und ein beanstandetes Verhalten sofort wiederholt, hat mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen.

Ein Rechtsanwalt bekam sein Nettolohn gekürzt, weil sein Arbeitgeber zu dem Ergebnis kam, dass er neben den üblichen Pausenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbracht hat. Das AG Köln sah die Kürzung als nicht gerechtfertigt.

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht...