Urlaub - Eine Witwe hat Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht gewährten Urlaub ihres Mannes während seiner Arbeitsunfähigkeit bis hin zum Tod. Ansprüche für schuldlos nicht abgegoltene Urlaubstage sind unter Umständen auch vererbbar.

Kirchen-Mitarbeiter dürfen nicht streiken und die Gewerkschaft darf sie zum verbotenen Arbeitskampf nicht anstiften. Das hat in einem aktuellen Urteil das Arbeitsgericht Bielefeld betont.

Urteil: Eine Unterschlagung oder ein Diebstahl sind an sich ein Kündigungsgrund. In diesem Fall haben aber die Richter das Alter, sowie die langjährige Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmerin höher bewertet, als den Vertrauensverlust des Arbeitgebers und die Kündigung als unwirksam erklärt.

Ein Lkw-Fahrer, der den gesetzeswidrigen Weisungen des Arbeitgebers folgt und gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und zu schnell oder zu lange fährt, bleibt auf der Ordnungsstrafe selbst sitzen, wenn er dabei erwischt wird.

Urteil: Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen der unberechtigten Einlösung einer Essensmarke ist unwirksam. Trotz einer erheblichen Pflichtverletzung des Mitarbeiters, hätte hier vorher abgemahnt werden müssen.

Erkrankt ein Rechtsanwalt in der Nacht vor einem angesetzten Gerichtstermin und die anwaltliche Vertretung einer Partei ist nicht mehr gegeben, ist dem Antrag auf Terminverlegung stattzugeben. Das Gericht kann ein Erscheinen ohne Rechtsanwalt nicht verlangen.

Arbeitsrecht: Ein Stundenlohn von 6 Euro ist sittenwidrig, wenn eine Fachverkäuferin einen Verkaufsladen nahezu alleine führt und im Vergleich etwa die Hälfte weniger bekommt, als es ein Tariflohn vorsehen würde.

Urteil: Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist eine Vertragsklausel, wonach ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine vereinbarte Vergütung auch gegenüber den Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, unwirksam.

Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge - Auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses muss schriftlich vereinbart werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil.

Internetnutzung - Die private Nutzung des Internets während der Arbeitzeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung. Der Arbeitgeber müsse nachweisen, dass durch die Internetnutzung zugewiesene Aufgaben nicht erledigt wurden.