Das Bundesarbeitsgericht hat am 12.01.2011 (Az: 7 ABR 34/09) entschieden, dass den Betriebsräten bei der Zuordnung von Arbeitnehmern zu den Entgeltgruppen des ERATarifvertrages der Metall u. Elektroindustrie BadenWürttem­berg auch bei Ein und Umgruppierungen ein Beteiligungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG zusteht.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat über eine Gesamtbetriebsvereinbarung eines Unternehmens entschieden, dass Mitarbeiterinnen vorgeschrieben werden darf, während der Arbeit BHs, Bustiers, bzw. ein Unterhemd zu tragen. Die Fingernägel nur einfarbig zu tragen ist dagegen unzulässig.

Einem Teilzeitwunsch muss unter Umständen auch dann stattgegeben werden, wenn die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit dazu führt, dass nicht im betriebsüblichen Wechsel in Vormittags- und Nachmittagsschicht gearbeitet wird.

Fälscht ein Mitarbeiter die Unterschrift seines Vorgesetzten unter dem Arbeitszeugnis, so ist dies zwar strafbar, aber nicht zwingend ein Kündigungsgrund. Bei einem "außerdienstlichen Fehlverhalten" komme es nicht auf darauf an, ob es sich um eine Straftat handelt, so die Richter.

Arbeitnehmer, die in einem betriebsratslosen Betrieb das Einladungsschreiben für die Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes während der Arbeitszeit vorbereiten, können hierfür nicht vom Arbeitgeber abgemahnt werden.

Generell stellt Diebstahl ein Kündigungsgrund dar. Eine über lange Jahre ungestörte Vertrauensbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann jedoch gegen eine Kündigung sprechen.

Einem immer wieder unpünktlichen Busfahrer darf nach einschlägiger Abmahnung schließlich ordentlich gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt.

Alle Tätigkeiten, die das Vermögen des Arbeitgebers schädigen, können eine fristlose Kündigung begründen. Dies betrifft auch das eigenmächtige Reduzieren eines Preises von Ware in einem Supermarkt, um diese dann selbst zu kaufen.

Führt der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung nicht ordnungsgemäß durch, kann zwar ein bis zu 10000 EUR hohes Ordnungsgeld verhängt werden. Die Verhängung von Ordnungshaft für den Fall, dass dieser das Ordnungsgeld nicht zahlt, ist dagegen unzulässig.

Das Versenden einer großen Anzahl privater Kurzmitteilungen (SMS) über das Diensthandy stellt eine eindeutige Pflichtverletzung. Reagiert aber ein Arbeitgeber erst nach langer Zeit auf diesen Verstoß, ist eine Kündigung unwirksam, wenn nicht zeitnah abgemahnt wurde.