Verdächtigt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter der Unterschlagung und möchte das durch Videoüberwachung beweisen, so muss er nachprüfbare Anhaltspunkte haben. Ist dies nicht der Fall, dürfen die Videoaufzeichnungen später vor Gericht nicht verwertet werden.

Wird ein Kündigungsschreiben einer Person übergeben, die mit dem Arbeitnehmer in einer Wohnung lebt und die aufgrund ihrer Reife und Fähigkeiten geeignet erscheint, das Schreiben an den Arbeitnehmer weiterzuleiten, ist diese nach der Verkehrsanschauung als Empfangsbote des Arbeitnehmers anzusehen.

Wer fortlaufend gegenüber dem weiblichen Personal anzügliche Bemerkungen macht und dann noch der Chefin in Anwesenheit der Kollegen unterstellt, sie habe mit dem Geschäftpartner die Nacht verbracht, muss mit einer Kündigung rechnen, auch wenn später festgestellt wird, dass wegen einer Depression schuldlos gehandelt wurde.

Eine systematische Manipulation von Zeiterfassungsdaten erweist sich als schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die grundsätzlich geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer einen Anderen anweist, die Zeiterfassung zu manipulieren, um selbst eine höhere Vergütung zu erzielen.

Ergeben sich aus dem Verhalten und den Angaben eines behinderten Bewerbers nachvollziehbare Zweifel an seiner Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit, weil er selbst u.a. äußert, er sei oft müde und ohne Elan, ist eine Ablehnungsentscheidung nicht willkürlich erfolgt.

Einem Busfahrer wurde fristlos gekündigt, nachdem er im vollbesetzten Bus mit einem Kollegen in Streit geriet, den Bus stoppte, die Polizei rief und öffentlichkeitswirksam seine Arbeitsbedingungen als menschenunwürdig bezeichnete. Das Gericht bestätigte nun die Kündigung.

Die Anrede "Jawohl mein Führer" ist ein eindeutig aus dem nationalsozialistischen Sprachgebrauch entstammendes Zitat, reicht aber nicht für eine verhaltensbedingte Kündigung, ohne dass eine vorherige Abmahnung ausgesprochen wurde.

Wie ist die soziale Auswahl nach dem Kündigungsschutzgesetz anzuwenden, wenn zwei Arbeitnehmer zwar vergleichbar sind, jedoch der eine 35 Jahre alt ist, zwei Kinder hat und der andere 53 Jahre alt und kinderlos ist? Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt das LAG Köln.

Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsteht nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres, § 4 BUrlG. Der Arbeitgeber ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG berechtigt, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.

Die Anweisung an einen Arbeitnehmer, mit asbesthaltigem Material ohne Schutzmaßnahmen zu arbeiten, kann die bewusste Inkaufnahme von Gesundheitsschäden des Arbeitnehmers beinhalten.