Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst. Mit diesem Urteil blieben die Richter des BAG ihrer Rechtsprechung treu.

Eine Kündigung ist sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber jahrelang die Beziehung seines Mitarbeiters zu einer in China lebenden Chinesin nicht als sicherheitsrelevant einordnet, den Leiharbeitnehmer dann in Kenntnis der Hochzeit abwirbt und ihm kurz darauf kündigt, obwohl sich nichts verändert hat.

Kaum im Urlaub und schon wird man krank! Wie in so einem Fall die Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber aussehen, welche Besonderheiten dabei für Auslandsaufenthalte gelten und was mit dem beantragten Urlaub passiert, erläutern die ARAG Experten.

Ein HIV-infizierter Arbeitnehmer ging gegen seine Kündigung während der Probezeit vor. Der Arbeitgeber habe ihn durch die Kündigung wegen einer Behinderung diskriminiert und sei daher nach dem AGG zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

Die Entscheidung bei einer Beförderung fiel auf einen Mann und nicht auf die schwangere Mitarbeiterin. Sie solle sich doch auf ihr Kind freuen, wurde bei der Ablehnung geäußert. Es spreche eine Vermutung dafür, dass die Arbeitnehmerin wegen ihrer Schwangerschaft nicht befördert worden sei, so das Gericht.

Wer seinem Arbeitgeber ein Fremdverschulden mit Fahrerflucht vortäuscht, um einen selbst verursachten Unfall mit dem Dienstfahrzeug zu vertuschen, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn die Wahrheit herauskommt.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat nach mündlicher Anhörung  entschieden, dass eine Minderheitsgruppe im Betriebsrat vom Betriebsrat als Gremium keine Überlassung eigener Büroräume einschließlich Bürotechnik zur ausschließlichen Nutzung verlangen kann.

Ein Betriebsratsmitglied, das an seinem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen.

Der Kläger bot ein selbstgeschriebenes Buch während der Arbeitszeit seinen Kollegen zum Kauf an. Das Buch trug den Titel "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht". Die Arbeitgeberin sprach eine fristlose Kündigung aus.

Die Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse zu erwerben, stellt als solche keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar.