Nach Urteil des ArbG Berlin (Az. 54 Ca 6322/13) wurde der Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung zugesprochen, weil in der Stellenausschreibung eine konfessionelle Bindung vorausgesetzt und die Bewerberin nicht berücksichtigt wurde.

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der gesetzlichen Wartezeit des § 1 KSchG wegen der HIV-Infektion eines Arbeitnehmers, ist die Kündigung im Regelfall diskriminierend und damit unwirksam, wenn durch angemessene Vorkehrungen der Einsatz des Arbeitnehmers trotz seiner Behinderung ermöglicht werden kann.

Darf man einen Berufskollegen von hinten umarmen und einige Sekunden an sich pressen? Ist das eine Bagatelle oder sexuelle Diskriminierung, die der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung beantworten darf?

Wer sich beharrlich weigert, seine Arbeit auszuführen, weil er denkt, er bekäme nicht ausreichend Lohn, riskiert eine fristlose Kündigung, so das Urteil des LAG Schleswig-Holstein. Dass sich der Arbeitnehmer insoweit über ein Zurückbehaltungsrecht geirrt hat, ist unbeachtlich.

Wird unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Kündigung erklärt, stellt dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar und kann einen Anspruch auf Entschädigung auslösen, so das Urteil des BAG.

Tritt ein Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten, so das Urteil des LAG Köln. Aber erst nach allseitiger Interessensabwägung kann gerichtlich festgestellt werden, ob eine Kündigung gerechtfertigt war.

In seinem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Leiharbeiter, die bei einem entleihenden Unternehmen länger als nur vorübergehend tätig sind, keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Festanstellung beim Entleiher haben.

Aus Wut schlug ein Arbeitnehmer gegen ein Schild und brach sich die Hand. Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung. Der Verschuldensbegriff im Entgeltfortzahlungsrecht entspricht nicht dem allgemeinen zivilrechtlichen Verschuldensbegriff.

Mit Urteil hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen eine Grundsatzentscheidung zum Befristungsrecht getroffen. Darin vertritt das Gericht eine von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abweichende Rechtsansicht.

Jahrelang durfte eine Arbeitnehmerin ihren dreibeinigen Hund zur Arbeit mitbringen. Doch dies untersagte nun ihr Arbeitgeber, weil der Hund Kollegen anknurre, die Kollegen Angst hätten und der Arbeitsablauf gestört sei.  Die Klage der Hundehalterin blieb ohne Erfolg.