Eine eigenmächtige Löschung durch einen Arbeitnehmer mit den sich daraus ergebenden internen Problemen und gegenüber Kunden sei ein so erheblicher Verstoß gegen selbstverständliche Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, dass die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sei.

Das macht doch jeder, also kann es gar nicht verboten sein, mag mancher Arbeitnehmer denken. Doch Vorsicht: Wenn Mitarbeiter die Regeln ihres Betriebes missachten machen sie sich angreifbar. Eine Urteilszusammenstellung über Privatkopien, Emails oder Handy aufladen im Büro...

(ArbG Kiel, Urteil 5 Ca 80 b/13) - Geheimzeichen dürfen nicht in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Ein Smiley mit heruntergezogenem Mundwinkel in der Unterschrift enthält eine negative Aussage, die nicht hingenommen werden muss.

Müssen Arbeitnehmer Aufstockungsleistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen, weil ihr Arbeitgeber ihnen sittenwidrig geringe Löhne zahlt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Jobcenter die gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten.

Das Arbeitsgericht Kiel hat durch Urteil (Az. 2 Ca 1793 a/13) entschieden, dass eine rechtswidrige Abrechnungspraxis zur Erhöhung des Nettoeinkommens eine Kündigung rechtfertigen kann. Dies gilt auch, wenn in Kenntnis oder sogar mit Zustimmung des Vorgesetzten gehandelt wird.

Das LAG Düsseldorf (Az. 13 Sa 1198/13) hat darauf hingewiesen, dass in der vorliegenden Stellenanzeige wohl von einem diskriminierenden Sachverhalt auszugehen sein dürfte, in dem Sinne, dass potenzielle Bewerber wegen ihres Alters ausgeschlossen würden.

Die Bewerbung auf eine altersdiskriminierende Stellenanzeige, ohne jedoch ernsthaft an der Stelle interessiert zu sein, rechtfertigt keine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Eine freundliche Toilettenaufsicht im weißen Kittel, sitzend an einem kleinen Tisch. Auf dem Tisch ein kleiner Teller mit ein paar Münzen. Viele Toilettennutzer geben ein Trinkgeld. Im verhandelten Fall des ArbG Gelsenkirchen floss das "Trinkgeld" aber dem Reinigungsunternnehmen zu...

Nach Urteil des BAG (Az. 8 AZR 118/13) müssen Ansprüche auf Entschädigung bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gegen den Arbeitgeber gerichtet werden. Wird bei der Stellenausschreibung ein Personalvermittler eingeschaltet, haftet dieser für solche Ansprüche nicht.

Nach Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein (Az. 3 TaBV 43/13) verbietet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die auch nur befristete Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, wenn sie einen dauerhaft anfallenden Bedarf abdecken sollen.