Der Kläger war Chefarzt in einem Krankenhaus, welches mit der Kirche verbunden ist. Der Kläger war nach katholischem Ritus verheiratet. Nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau heiratete er ein zweites Mal standesamtlich. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis. Zu Unrecht, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im vorliegenden Fall verlangte die Klägerin die Abgeltung des Resturlaubs von insgesamt 25 Arbeitstagen, der ihrem verstorbenen Ehemann zum Zeitpunkt seines Todes für das Jahr 2010 noch zustand.

Ein Lehrer aus Berlin betreibt auf YouTube den Kanal "Der Volkslehrer". Aufgrund seiner Äußerungen in den Videos wurde er vom Land Berlin fristlos gekündigt. Ihm fehle aufgrund dieser Äußerungen die Eignung als Lehrer und Beschäftigter des öffentlichen Dienstes. Dageben wehrt sich der Lehrer mit seiner Klage.

Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einer Betriebsschließung angeboten, seine Tätigkeit im "Home-Office" zu verrichten. Nachdem der Arbeitnehmer hierzu nicht bereit war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung. Zu Recht?

Die Klägerin hat geltend gemacht, ihre Bewerbung als Diplominformatikerin sei nicht erfolgreich gewesen, weil sie ein muslimisches Kopftuch trage. Hierin liege eine nicht erlaubte Benachteiligung wegen ihrer Religion. Mit der Klage macht sie eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend.

Zwei Flugbegleiterinnen klagen auf Schadensersatz, weil sie auf einem Flug von Köln nach Berlin für ca. 45 Minuten einer Kabinenluftkontamination ausgesetzt gewesen sein sollen. Dies soll zu Übelkeit und Schwindelgefühlen, aber auch zu andauernden neurologischen bzw. kognitiven Beeinträchtigungen geführt haben.

Ein Arbeitnehmer (AN) darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Anders jedoch, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der AN aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen.

Das Bundesarbeitsgericht hat einer konfessionslosen Bewerberin recht gegeben, nachdem sich diese erfolglos um eine Stelle bei der Diakonie beworben hatte. Nur in Ausnahmefällen ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion zulässig, betont das Bundesarbeitsgericht.

Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren.

Der Fall: Ein Kunde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatte sich beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt, sondern erklärt "You don’t need a ticket". Die BVG veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung.