Nürnberg (D-AH) - Wird die Mitarbeiterin einer Tierklinik bei der Behandlung einer Katze von dieser gebissen, ist das ein Arbeitsunfall. Damit entfällt aber der Anspruch auf ein Schmerzensgeld durch den Arbeitgeber.

Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden (Az. 13 Sa 2141/08)

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, passierte das Malheur einer Hilfstierpflegerin. Als sie einen Kater einfangen wollte, der kastriert werden sollte, rastete das Tier aus und biss ihr in die linke Hand. Eine Infektion verkomplizierte den Heilungsprozess derart, dass der Frau schließlich eine Prothese des Fingermittelgelenks eingesetzt werden musste. Trotzdem versagte die Klinikleitung der Betroffenen jegliches Schmerzensgeld.

Richter: Verletzte Tierpflegerin ohne Schmerzensgeld vom Arbeitgeber

Nach Auffassung der Richter zu Recht. "Einem geschädigten Arbeitnehmer steht bei einem Arbeitsunfall, um den es sich hier unstreitig handelt, nur dann einen Schadensersatz oder Schmerzensgeld seitens seines Arbeitgebers zu, wenn dieser den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Zwar musste der Arbeitgeber davon ausgehen, dass es beim Einfangen des renitenten Katers durchaus zu Verletzungen kommen konnte; er habe dabei aber offenkundig nicht billigend in Kauf genommen, dass sich die Mitarbeiterin in derartiger Weise verletzen und einen solchen Schaden davontragen würde.

Mit der gesetzlichen Bestimmung soll übrigens erreicht werden, dass an die Stelle der privatrechtlichen Haftung bei Arbeitsunfällen die sozialversicherungsrechtliche Gesamthaftung der Berufsgenossenschaft tritt. Sonst könnte es nämlich durch eine Fülle von zivilrechtliche Haftungsfragen zu unüberschaubaren Konfliktsituationen in den Betrieben kommen, die der Gesetzgeber vermeiden will.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline