Praktikum - Nach dem Studium folgt für viele Jungakademiker ein langer steiniger Weg zum vollwertigen Arbeitsplatz. Praktikum heißt das ungeliebte und unterbezahlte Beschäftigungsverhältnis. Wie das Wort sagt, sollen die theoretisch schon voll ausgebildeten jungen Menschen dort die Arbeitswelt von der praktischen Seite kennenlernen.

Wenn sie dabei vollwertige Arbeitskräfte ersetzen, kann ihnen laut ARAG Experten allerdings auch ein vollwertiges Entgelt zustehen. Das dachte sich auch eine junge Diplom-Ingenieurin, die für einen Fachverlag alleinverantwortlich Events, Kongresse und Fachveranstaltungen organisierte. Für diese Tätigkeit erhielt sie eine Vergütung von 375,00 € brutto pro Monat. Die junge Frau fand dies zu wenig und wendete sich an der Arbeitsgericht und verlangte eine angemessene Vergütung, da sie nicht als Praktikantin, sondern als normale Arbeitskraft tätig gewesen sei. Das Gericht gab ihr Recht, so dass der Arbeitgeber für ihre in sechs Monaten geleistete Arbeit  7090,65 Euro nachzahlen musste.

Rechtsgrundlagen:
BGB § 138 Abs. 2
BGB § 138 Abs. 1

Gericht:
LAG Baden-Württemberg, Az.: 5 Sa 45/07

Quelle: PM der ARAG AG