Arbeitsunfähigkeit - Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber mit Hilfe eines Detektives dabei erwischt, wie er trotz Krankschreibung arbeitet, muss der Mitarbeiter die Kosten für den Privatermittler tragen.

Laut ARAG Experten hat der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt und muss daher dem Arbeitgeber den daraus resulitierenden Schaden ersetzen.

(Rechtsindex)Das Gericht sah  die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitsnehmers als vorsätzlich verletzt, indem er die Arbeitsunfähigkeit zumindest während der Zeit, in der er von einem Detektiv beobachtet wurde, vorgetäuscht und den Arbeitgeber veranlasst habe, seine Ehefrau für ihn als Aushilfskraft einzustellen und zu bezahlen.

Offensichtlich war er aber nicht arbeitsunfähig erkrankt, da er in den zwei Nächten, in denen er durch den Detektiv beobachtet wurde, genau jene Tätigkeiten verrichtete, die er arbeitsvertraglich hätte erbringen müssen.

Gericht:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2008 - 7 Sa 197/08