LAG Frankfurt, Urteil vom 03.11.2006 - Az.: 3 Sa 287/05: Der dringende Verdacht, ein Arbeitnehmer habe Schmiergeld angenommen, ist Grund für eine außerordentliche Kündigung. Über dieses Urteil informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Ein städtischer Angestellter - tätig in einem Bereich, der Aufträge an die Bauindustrie vergibt – wurde im Zuge staatsanwaltlicher Ermittlungen beschuldigt, Schmiergelder akzeptiert zu haben. Nachdem die Stadt als Arbeitgeberin die Ermittlungsakten eingesehen und mit dem Arbeitnehmer gesprochen hatte, sprach sie eine außerordentliche Kündigung aus. Der Arbeitnehmer gab später zu, Schmiergeld in relativ geringer Höhe entgegen genommen zu haben. Das Strafverfahren wurde daraufhin gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, die Kündigung blieb jedoch wirksam.

Das LAG wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass eine so genannte Verdachtskündigung immer dann ausgesprochen werden könne, wenn starke Verdachtsmomente vorlägen. Diese müssen auf Fakten basieren und das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zerstören. Voraussetzung sei, dass der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen unternommen habe, um den Vorgang aufzuklären, und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben habe, Stellung zu nehmen.

Quelle: Deutscher Anwaltverein