Reparaturen in der Wohnung sind ggf. vom Jobcenter zu zahlen!
http://www.anwalt.de/rechtstipps/reparaturen-in-der-wohnung-sind-ggf-vom-jobcenter-zu-zahlen_094658.html
Im folgenden Beitrag wird von einem interessanten Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.09.2016 (S 19 AS 1803/15) berichtet. Das Gericht entschied, dass das Jobcenter den vollen Betrag der Heizungsreparatur des Hauseigentümers übernehmen muss und die Übernahme eben nicht auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft begrenzen darf.